Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank auch von
seiten des
Herrn K. bestätige ich den Empfang Ihres freundlichen Schreibensvom 19. Dezember
1935 und gratuliere Ihnen auch in seinem Namen
zu dem Erfolg bezüglich des
Delegierungsantrages. Wenn die Ab
weisung des
Delegierungsantrages rechtskräftig wird (ich weiss
nicht, ob ein Rechtsmittel
dagegen möglich ist), bitte ich Sie,
die Klagen gegen Dr.
Schwelb und gegen Dr. Strauss einzubringen.
Damit ist auch der Plan der
Zurückziehung nicht mehr aktuell. Er
war selbstverständlich nur
so aufzufassen, dass in voller Kennt
nis der zu erwartenden
Lumpereien, denen man eventuell auch
praevenire gemacht hätte,
der ganze Fall und Skandal dargestellt
und aller Welt klar gemacht
worden wäre, dass man nicht Lust hat,
sich von irgendwelchem
talentlosen Vorleser eine Vorlesung aus
eigenen Schriften sechs
Wochen lang anzuhören und zu allem aus
serdem „Stellung nehmen“ zu
müssen. Gegenüber einer solchen
Absurdität wäre es eben das
kleinere Uebel gewesen, und man
hätte die vollkommene
Wehrlosigkeit gegen eine Rechtsverweigerung
in dieser Form ein für
allemal zum Ausdruck gebracht und selbst
verständlich sich voll
bewusst jeder Presselumperei für künftige
Fälle preisgegeben. Zum
Glück hat das einsichtige Obergericht
diesen Notstand offenbar
mitgefühlt und uns diesen Schritt er-
spart.
Indem ich Ihnen angenehme
Weihnachtsfeier
tage wünsche und Sie vielmals herzlichst grüsse und auch Wünsche
und Grüsse des Herrn K. übermittle, bin ich
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener