Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank auch von seiten des
Herrn K. bestätige ich den Empfang Ihres freundlichen Schreibensvom 19. Dezember 1935 und gratuliere Ihnen auch in seinem Namen
zu dem Erfolg bezüglich des Delegierungsantrages. Wenn die Ab
weisung des Delegierungsantrages rechtskräftig wird (ich weiss
nicht, ob ein Rechtsmittel dagegen möglich ist), bitte ich Sie,
die Klagen gegen Dr. Schwelb und gegen Dr. Strauss einzubringen.
Damit ist auch der Plan der Zurückziehung nicht mehr aktuell. Er
war selbstverständlich nur so aufzufassen, dass in voller Kennt
nis der zu erwartenden Lumpereien, denen man eventuell auch
praevenire gemacht hätte, der ganze Fall und Skandal dargestellt
und aller Welt klar gemacht worden wäre, dass man nicht Lust hat,
sich von irgendwelchem talentlosen Vorleser eine Vorlesung aus
eigenen Schriften sechs Wochen lang anzuhören und zu allem aus
serdem „Stellung nehmen“ zu müssen. Gegenüber einer solchen
Absurdität wäre es eben das kleinere Uebel gewesen, und man
hätte die vollkommene Wehrlosigkeit gegen eine Rechtsverweigerung
in dieser Form ein für allemal zum Ausdruck gebracht und selbst
verständlich sich voll bewusst jeder Presselumperei für künftige
Fälle preisgegeben. Zum Glück hat das einsichtige Obergericht
diesen Notstand offenbar mitgefühlt und uns diesen Schritt er-
spart.


Indem ich Ihnen angenehme Weihnachtsfeier
tage wünsche und Sie vielmals herzlichst grüsse und auch Wünsche
und Grüsse des Herrn K. übermittle, bin ich


mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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