Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige mit bestem Dank Ihr
freundliches Schreiben vom 18. d.M. und gestatte mir, Ihnen folgen
des mitzuteilen: Gerade heute habe ich die ofizielle Verständi
gung erhalten, dass die Einvernahme der Zeugen vorgenommen wor
den ist und dass ich im Sinne des § 224 St.P.O. in die Akten
Einsicht nehmen und weitere Anträge stellen kann.


Ich will in der achttägigen Frist, d.i. bis zum 28. d.M., den An
trag stellen, dass die Zeugen zu der Hauptverhandlung vorgela
den werden und diesen Antrag möchte ich mit dem Antrag auf An
ordnung der Hauptverhandlung für die Zeit zwischen dem 2. und 9.
III. d.J. verbinden. Gleichzeitig möchte ich aber allfällige wei
tere Beweisanträge schon in dieser Eingabe stellen, um zu er
wirken, dass sie in der entsprechenden Formulierung bei der
nächsten Hauptverhandlung bereits vorliegen und nicht durch eine un
angemessene Protokollierung entstellt werden. Gegen diese ist sehr
schwer anzukämpfen und man hat eigentlich bei jedem Satz Wider
stände zu überwinden und mit dem Vorsitzenden um jedes Wort hart
zu kämpfen.


Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Doktor, mir
möglichst bald die Wünsche des Herrn K. betreffend die weiteren
Beweisanträge bekanntzugeben, damit ich die Eingabe fristgemäss
überreichen kann. Diese achttägige Frist kann allerdings nicht
erstreckt werden. Je früher die Eingabe überreicht wird, desto
eher kann ich beim Referenten wegen Anordnung der Hauptverhand
lung zu dem gewünschten Termin intervenieren.


Mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung
und mit den besten Grüssen an Herrn Kraus und Sie bin ich


Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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