Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich bestätige mit bestem
Dank Ihr
freundliches Schreiben vom 18. d.M. und gestatte mir, Ihnen
folgen
des
mitzuteilen: Gerade heute habe ich die ofizielle Verständi
gung erhalten, dass die
Einvernahme der Zeugen vorgenommen wor
den ist und dass ich im
Sinne des § 224 St.P.O. in die Akten
Einsicht nehmen und weitere
Anträge stellen kann.
Ich will in der achttägigen
Frist, d.i. bis zum 28. d.M., den An
trag stellen, dass die
Zeugen zu der Hauptverhandlung vorgela
den werden und diesen Antrag
möchte ich mit dem Antrag auf An
ordnung der Hauptverhandlung
für die Zeit zwischen dem 2. und 9.
III. d.J. verbinden.
Gleichzeitig möchte ich aber allfällige wei
tere Beweisanträge schon in
dieser Eingabe stellen, um zu er
wirken, dass sie in der
entsprechenden Formulierung bei der
nächsten Hauptverhandlung
bereits vorliegen und nicht durch eine un
angemessene Protokollierung
entstellt werden. Gegen diese ist sehr
schwer anzukämpfen und man
hat eigentlich bei jedem Satz Wider
stände zu überwinden und mit
dem Vorsitzenden um jedes Wort hart
zu kämpfen.
Ich bitte Sie, sehr geehrter
Herr Doktor, mir
möglichst bald die Wünsche
des Herrn K. betreffend die weiteren
Beweisanträge
bekanntzugeben, damit ich die Eingabe fristgemäss
überreichen kann. Diese
achttägige Frist kann allerdings nicht
erstreckt werden. Je früher
die Eingabe überreicht wird, desto
eher kann ich beim
Referenten wegen Anordnung der Hauptverhand
lung zu dem gewünschten
Termin intervenieren.
Mit dem Ausdrucke
vorzüglichster Hochachtung
und mit den besten Grüssen an Herrn Kraus und
Sie bin ich
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky