Die Fackel


Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank auch von seiten des Herrn K.
bestätige ich den Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom20. Februar 1936. Ich ersuche Sie, lediglich den Antrag zu stel
len, dass die Zeugen zur Hauptverhandlung vorgeladen werden und
gleichzeitig damit den Antrag auf Anordnung der Hauptverhandlung
für die Zeit zwischen dem 2. und 9. März 1936 zu verbinden. Andere
Beweisanträge zu stellen halte ich nicht für opportun, um dem
Gegner nicht dadurch die Gelegenheit zu geben, sich irgend eine
Ausrede auszudenken. Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom18. Februar 1936 mitgeteilt habe, handelt es sich hauptsächlich
darum, darzutun, dass die Art, wie die Gegenseite Stellen der
Fackel zum Wahrheitsbeweis heranzog, eine Fälschung des wirk
lichen Inhaltes ist. So wurde z.B. aus der einfachen Tatsachen
mitteilung, dass in der Minute, da der letzte Korrekturstrich
an der Fackel angebracht wurde, derselbe Typus, der gefragt
hatte, warum die Fackel nicht erscheine, das Licht abgedreht
hatte, die Behauptung gemacht, Herr K. könne es den Arbeitern
nicht verzeihen, dass sie ihm den elektrischen Strom abgeschnit
ten haben. Besonders krass wird dies bei dem Vorwurf gegen die
Demokratie, deren Dummheit noch über die der englischen Arbeiter
partei gestellt wird, aus dem die Gegenseite einen Angriff gegen
den Präsidenten der Tschechoslowakischen Republik oder den
damaligen Aussenminister macht. Am ungeheuerlichsten erscheint
die Fälschung, mit der aus einem Angriff gegen Reinhardt und
der Unerträglichkeit des Gedankens, dass ein Literat und Schieber
die Hofburg bewohnen soll, ein Eintreten des Herrn K. gemacht
wird, dass das Vermögen an die Habsburger zurückgegeben werde,
wobei noch besonders hervorzuheben ist, dass von einem Vermögen,
welches nach dem Umsturz konfisziert war und den Kriegsbeschä
digten und den Kindern gegeben worden war, nirgendwo die Rede
ist. Dies aber alles schon vorher der Gegenseite mitzuteilen,
halten Herr K. und ich nicht für zweckmässig. Auch möchte sich
Herr K. mit Ihnen über die Form, in der man die Zeugen ihrer
Fälschung überfuhren soll, noch eingehend beraten, zumal, da
die Sache schriftlich darzustellen auf grosse Schwierigkeiten
stösst. Auch wäre innerhalb der achttätigen Frist einen solchen
Schriftsatz vorzubereiten deshalb unmöglich, weil Herr K. er
krankt ist.


Ich bitte Sie also, von einem ausführlichen
Schriftsatz abzusehen und nur zu veranlassen, dass die Zeugen
zur Hauptverhandlung vorgeladen werden und diese in der Zeit
zwischen dem 2. und 9. März 1936 anberaumt wird.


Mit besten Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung


bin ich Ihr ergebener


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