Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank auch von
seiten des Herrn K.
bestätige ich den Empfang
Ihres freundlichen Schreibens vom20. Februar 1936.
Ich ersuche Sie, lediglich den Antrag zu stel
len, dass die Zeugen zur
Hauptverhandlung vorgeladen werden und
gleichzeitig damit den
Antrag auf Anordnung der Hauptverhandlung
für die Zeit zwischen dem 2.
und 9. März 1936 zu verbinden. Andere
Beweisanträge zu stellen
halte ich nicht für opportun, um dem
Gegner nicht dadurch die Gelegenheit zu geben, sich irgend
eine
Ausrede auszudenken.
Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom18. Februar 1936
mitgeteilt habe, handelt es sich hauptsächlich
darum, darzutun, dass die
Art, wie die Gegenseite Stellen der
Fackel zum Wahrheitsbeweis heranzog, eine Fälschung des
wirk
lichen
Inhaltes ist. So wurde z.B. aus der einfachen Tatsachen
mitteilung, dass in der
Minute, da der letzte Korrekturstrich
an der Fackel angebracht wurde, derselbe Typus, der
gefragt
hatte, warum die
Fackel nicht erscheine, das
Licht abgedreht
hatte, die
Behauptung gemacht, Herr K. könne es den
Arbeitern
nicht
verzeihen, dass sie ihm den elektrischen Strom abgeschnit
ten haben. Besonders krass
wird dies bei dem Vorwurf gegen die
Demokratie, deren Dummheit
noch über die der englischen Arbeiter
partei gestellt wird, aus
dem die Gegenseite einen Angriff gegen
den Präsidenten der Tschechoslowakischen
Republik oder den
damaligen Aussenminister
macht. Am ungeheuerlichsten erscheint
die Fälschung, mit der aus
einem Angriff gegen Reinhardt und
der Unerträglichkeit des
Gedankens, dass ein Literat und Schieber
die Hofburg bewohnen soll, ein Eintreten des Herrn K. gemacht
wird, dass das Vermögen an
die Habsburger zurückgegeben werde,
wobei noch besonders
hervorzuheben ist, dass von einem Vermögen,
welches nach dem Umsturz
konfisziert war und den Kriegsbeschä
digten und den Kindern
gegeben worden war, nirgendwo die Rede
ist. Dies aber alles schon
vorher der Gegenseite mitzuteilen,
halten Herr K. und ich nicht für zweckmässig. Auch möchte sich
Herr K. mit Ihnen über die Form, in der man die Zeugen
ihrer
Fälschung
überfuhren soll, noch eingehend beraten, zumal, da
die Sache schriftlich
darzustellen auf grosse Schwierigkeiten
stösst. Auch wäre innerhalb
der achttätigen Frist einen solchen
Schriftsatz vorzubereiten
deshalb unmöglich, weil Herr K. er
krankt ist.
Ich bitte Sie also, von
einem ausführlichen
Schriftsatz abzusehen und nur zu veranlassen, dass die Zeugen
zur Hauptverhandlung
vorgeladen werden und diese in der Zeit
zwischen dem 2. und 9. März
1936 anberaumt wird.
Mit besten Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
bin ich Ihr ergebener