Karl Kraus verliert einen ProzeßDie FackelDer Sozialdemokrat, 16.4.1936


Als Rechtsanwalt des Herrn Karl Kraus,
Herausgebers der Zeitschrift „Die Fackel“ in Wien, und in des
sen Auftrage ersuche ich im Sinne des § 11 der Pressgesetznovelle
um die Veröffentlichung der nachstehenden Berichtigung.


Hochachtungsvoll:


Pressberichtigung.


der in der Nummer 90 des „Sozialdemokrat“vom 16.IV.1936 unter dem Titel „Karl Kraus verliert einen Prozess
veröffentlichten Nachricht.


Es ist unwahr, dass Kraus
in der im Juli 1934 erschienenen „Fackel“ gegen das österreichi
sche Proletariat und seine heldenhaften Schutzbündler Stellung
genommen hat,


wahr ist vielmehr, dass
er in der im Juli 1934 erschienenen „Fackel“ für das österrei
chische Proletariat und seine heldenhaften Schutzbündler als
Opfer ihrer Parteiführer und gegen diese Stellung genommen hat;


es ist unwahr, dass sich Kraus
insbesondere durch den Vorwurf der Gleichschaltung an das öster-
reichische Heimwehrregime an seiner Ehre getroffen fühlte,


wahr ist vielmehr, dass er im
gleichen Masse sowohl diese, als auch zahlreiche andere, dem
wahren Sachverhalte widersprechende Behauptungen für beleidi
gend erachtet und deshalb die Klage überreicht hat;


es ist unwahr, dass das Gericht nach
längerer Beratung das Urteil verkündete, mit welchem Dr. Strauss
von der gegen ihn erhobenen Anklage vollinhaltlich freigespro
chen wird,


wahr ist vielmehr, dass Dr. Strauss
lediglich aus dem formalen Grunde eines Paragrafen des Ehrenschutzgesetzes freigesprochen wurde, der sich ausschliesslich
und ausdrücklich auf „Gegenseitige Klagen“ bezieht.


Karl Kraus.