Prager Tagblatt, 1.5.1936Prozeß Karl Kraus – „Sozialdemokrat“ [1.5.1936]Brief ans „Prager Tagblatt“. Karl Kraus und das österreichische Regime„Presseberichtigung“Prager Tagblatt, 17.5.1936Prager Tagblatt, 5.5.1936


KrausSozialdemokrat.


An das
Prager Tagblatt
Prag.


Sie haben in der Nummer 116 vom 17. Mai1936 einen Teil einer Ihnen von dem Prager Rechtsanwalt desHerrn Karl Kraus, Herrn Dr. Johann Turnovsky, eingesendetenErklärung abgedruckt und hiebei mitgeteilt, die Veröffentlichung
sei erfolgt „mit Auslassung jener Stellen, die dritten Personen
den Anlass zu einer Ehrenbeleidigungsklage gegen das ‚PragerTagblatt‘ geben könnten.“ Als ständiger Wiener Anwalt des HerrnKarl Kraus ersuche ich Sie um die aufklärende Richtigstellung,
es sei nur eine einzige Stelle aus der eingesendeten Erklärung
ausgelassen worden, wobei Sie zur Kenntnis nehmen und Ihrer
Leserschaft zur Kenntnis bringen wollen, dass durch diese Stelle
keine dritte Person beleidigt wurde und dass sich diese Stelle
überhaupt nur mit einer einzigen dritten Person befasst. Diese
Stelle enthielt lediglich die Aufklärung des Sachverhaltes, der
der in der Nummer 105 vom 5. Mai 1936 veröffentlichten „Presseberichtigung“ des Herrn Dr. Schwelb als des rechtsfreundlichen
Vertreters des verantwortlichen Redakteurs des „Sozialdemokrat“,
Dr. Emil Strauss, zugrunde lag, die sich gegen die unter dem
Titel „Prozess Karl Kraus – ‚Sozialdemokrat‘“ im „Prager Tagblatt“vom 1. Mai 1936 veröffentlichte Nachricht richtete. Es ist nun
durchaus wahr, dass der verantwortliche Redakteur des„Sozialdemokrat“ aus einem formalen Grunde freigesprochen wurde,
denn der „Grund des materiellen Strafrechtes“, auf den sich
Herr Dr. Schwelb beruft (§ 18 des Ehrenschutzgesetzes), be
deutet eben die Unterlassung der Formalität eines Vorbehaltes
und hat mit der Materie des Prozesses nichts zu tun. Der durch
die Berichtigung des Herrn Dr. Schwelb bewirkte Anschein, als
ob der Wahrheitsbeweis, der allerdings „angetreten“ wurde,
auch tatsächlich erbracht worden wäre und als ob dies zu dem
Freispruch irgendetwas beigetragen hätte, widerspricht dem
Sachverhalt ganz und gar.