Prager Tagblatt, 5.5.1936„Presseberichtigung“


Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank auch von seiten des Herrn K.
bestätige ich den Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom25. Mai 1936 mit dem zurückgesendeten Entwurf für die Ehrenbeleidigungsklage gegen Dr. Schwelb und Dr. Strauss. Zu der Beschwerde an
den Obersten Gerichtshof erbitte ich mir Ihre Nachricht, ob Herr
Dr. Schwelb eine Gegenäusserung zu Ihrer Nichtigkeitsbeschwerde
eingebracht hat und was er in dieser vorbringt.


Dass gegen den erweckten Anschein, Herr
Dr. Strauss sei auf Grund eines durchgeführten Wahrheitsbeweises
freigesprochen worden, nicht mit einer Ehrenbeleidigungsklage
vorgegangen werden kann, beschäftigt Herrn K. ungemein, und er
findet, dass es eine unerträgliche Situation ist, nichts dagegen
machen zu können. Er meint, dass, wenn schon der Bericht des
Pressbüros nicht als Substrat für die Ehrenbeleidigungsklage ge
nommen werden kann, doch die Berichtigung des Herrn Dr. Schwelb im
‚Prager Tagblatt‘ vom 5. Mai 1936, die den Anschein noch verstärkt,
beleidigenden Inhaltes ist.


Wenn man dazu noch in Erwägung zieht, dass
das Blatt sich geweigert hat, die Erklärung, abzudrucken, dass der
durch die Berichtigung des Herrn Dr. Schwelb bewirkte Anschein, als
ob der Wahrheitsbeweis, der allerdings „angetreten“ wurde, auch
tatsächlich erbracht worden wäre und als ob dies zu dem Frei
spruch irgendetwas beigetragen hätte, dem Sachverhalt wider
spreche, ja, dass es nicht einmal aus Eigenem den Anschein in
irgend einer Form aus der Welt geschaffen hat, so muss daraus
doch die beleidigende Absicht der Berichtigung des Herrn Dr.Schwelb klar hervorgehen.


Ich bitte Sie also, sehr geehrter HerrKollege, sich diese Presseberichtigung im ‚Prager Tagblatt‘ vom5. Mai 1936 noch einmal anzusehen und mir Ihr Gutachten zu den
Gedankengängen des Herrn K. mitzuteilen.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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