Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank
bestätige ich den
Empfang
ihres freundlichen Schreibens vom 28. Dezember 1936.
So leid es mir tut, dass Sie
jetzt wieder neue Arbeit mit der
Sache haben, so freue ich
mich doch, dass durch die Eingabe
des Herrn Dr. Schwelb auch der Disziplinarrat oder die Rechtsanwaltskammer sich
mit der Sache befassen muss. Wenn ich mir
einen Rat erlauben darf, so
würde ich Ihnen vorschlagen, schon
bei der Rechtsanwaltskammer die Unrichtigkeit der Berichter
stattung darzutun
und eine Aeusserung des Herrn Dr. Schwelb
zu provozieren, dass sein
Bericht im ‚Sozialdemokrat‘ mit
dem
veröffentlichten
Bericht nicht übereinstimmt. Denn die Ver
antwortung des Herrn Dr. Schwelb kann ja, wenn sie zu seinem
Freispruch führen sollte,
nur dahingehen, dass er einen rich
tigen Bericht erstattet und
die Zeitung ihn abgeändert hat.
Würde Herr Dr. Schwelb sich in dieser Weise verantworten, so
wäre die Verurteilung der
Zeitung sicher, da ja schon daraus
die Beleidigungsabsicht
hervorgeht. Sollte sich aber Herr Dr.Schwelb dazu
bekennen, den unrichtigen Bericht an die Zeitung
erstattet
zu haben, so wäre er meines Erachtens zweifellos
disziplinär zu behandeln.
Indem ich Ihre
Neujahrswünsche und
Grüsse auf das Herzlichste
erwidere, zeichne ich mit dem
Ausdruck vorzüglicher kollegialer Hochachtung
als Ihr ergebener