Sehr geehrter Herr Doktor.
In der obigen Angelegenheit
wurde mir
am 18. d.M. die Entscheidung des Obersten Gerichtes zugestellt, von
der ich Ihnen, weil ich
früher absolut nicht dazu kam, heute eine
deutsche Uebersetzung
angefertigt habe. Ich musste infolge Zeit
mangels diese Uebersetzung aus dem Original direkt in die Maschine
diktieren, weswegen ich
bitte, allfällige Stilistische- und Schreib
fehler zu entschuldigen.
Ich finde die Entscheidung
sehr schlecht,
insbesondere
scheinen mir die Ausführungen über die Frage des § 4Pressgesetznovelle
und in der Kostenfrage ausserordentlich unzu
treffend. Diese Ansicht
teilen auch die anderen Juristen, denen
das Judikat über den Prozess
der Kanzlei Dr. Meissner & Dr. Sommer
zur Kenntnis gelangt ist.
Aber gegen das Oberste Gericht ist lei
der nichts zu
unternehmen und so schwer es mir fällt, muss ich mich
damit abfinden, dass ein
Freispruch erfolgt und rechtskräftig ge
worden ist.
Gleichzeitig mit der
Entscheidung des
Obersten Gerichtes wurde mir der Beschluss des Prozessgerichtes
zugestellt, in welchem dem Privatankläger der Ersatz der mit
Kč 2766.78 festgesetzten
Kosten der Rechtsvertretung binnen 14
Tagen auferlegt wird. Gegen
diesen Beschluss steht wohl noch die
Beschwerde gemäss § 392 St.P.O. offen, jedoch glaube ich, dass eine
solche Beschwerde, die sich mit
Rücksicht auf die Entscheidung des
Obersten Gerichtes nur gegen die Höhe der zugesprochenen
Kosten
richten könnte, keinen
Erfolg haben kann.
In der Angelegenheit gegen
Dr. Schwelb – Dr. Strauss
habe ich die von Ihnen
eingesendeten Dokumente erst nach Ablauf
der dreitägigen Frist
erhalten und daher, wie bereits mitgeteilt,
vorsichtshalber die
Abschriften beigeschlossen und auf das im
Prozesse gegen den „AUFRUF“ / Dr. Bill, Butschowitz / vorgelegte
Zeugnis des Verlassenschaftsgerichtes hingewiesen. Ich habe den
Antrag gestellt, dass auf
Grund der Anklageschrift der Prozess
gegen Dr. Strauss
geführt und die Hauptverhandlung angeordnet
werden möge.
Wollen Sie mir bitte
mitteilen, in welcher Weise
die Verlassenschaft nach Herrn Dr. Kraus die oben angeführten Ko
sten zu bezahlen gedenkt.
Mit dem Ausdrucke
vorzüglicher Hochachtung
und
besten Grüssen, Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky