Sehr geehrter Herr Doktor.


In der obigen Angelegenheit wurde mir
am 18. d.M. die Entscheidung des Obersten Gerichtes zugestellt, von
der ich Ihnen, weil ich früher absolut nicht dazu kam, heute eine
deutsche Uebersetzung angefertigt habe. Ich musste infolge Zeit
mangels diese Uebersetzung aus dem Original direkt in die Maschine
diktieren, weswegen ich bitte, allfällige Stilistische- und Schreib
fehler zu entschuldigen.


Ich finde die Entscheidung sehr schlecht,
insbesondere scheinen mir die Ausführungen über die Frage des § 4Pressgesetznovelle und in der Kostenfrage ausserordentlich unzu
treffend. Diese Ansicht teilen auch die anderen Juristen, denen
das Judikat über den Prozess der Kanzlei Dr. Meissner & Dr. Sommer
zur Kenntnis gelangt ist. Aber gegen das Oberste Gericht ist lei
der nichts zu unternehmen und so schwer es mir fällt, muss ich mich
damit abfinden, dass ein Freispruch erfolgt und rechtskräftig ge
worden ist.


Gleichzeitig mit der Entscheidung des
Obersten Gerichtes wurde mir der Beschluss des Prozessgerichtes
zugestellt, in welchem dem Privatankläger der Ersatz der mit
Kč 2766.78 festgesetzten Kosten der Rechtsvertretung binnen 14
Tagen auferlegt wird. Gegen diesen Beschluss steht wohl noch die
Beschwerde gemäss § 392 St.P.O. offen, jedoch glaube ich, dass eine
solche Beschwerde, die sich mit Rücksicht auf die Entscheidung des
Obersten Gerichtes nur gegen die Höhe der zugesprochenen Kosten
richten könnte, keinen Erfolg haben kann.


In der Angelegenheit gegen Dr. SchwelbDr. Strauss
habe ich die von Ihnen eingesendeten Dokumente erst nach Ablauf
der dreitägigen Frist erhalten und daher, wie bereits mitgeteilt,
vorsichtshalber die Abschriften beigeschlossen und auf das im
Prozesse gegen den „AUFRUF“ / Dr. Bill, Butschowitz / vorgelegte
Zeugnis des Verlassenschaftsgerichtes hingewiesen. Ich habe den
Antrag gestellt, dass auf Grund der Anklageschrift der Prozess
gegen Dr. Strauss geführt und die Hauptverhandlung angeordnet
werden möge.


Wollen Sie mir bitte mitteilen, in welcher Weise
die Verlassenschaft nach Herrn Dr. Kraus die oben angeführten Ko
sten zu bezahlen gedenkt.


Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung
und besten Grüssen, Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


1 Beilage.


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