Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich erhielt Ihren frdl. Brief vom 23.d.M. nebst
beigeschlossenem Durchschlag des Bescheides der WienerPolizeidirektion.
Ich möchte die Dr. Schwelb zugesprochenen
Kosten mit grösstem Vergnügen für
die Verlassenschaft nach HerrnKraus
auslegen, habe jedoch aus Gründen der Devisenvorschriften Be
denken, es zu tun. Es wird sich
wohl nicht vermeiden lassen, die
Ueberweisung mit der erforderlichen Devisenbewilligung aus dem Konto
bei der Prager Postsparkasse vorzunehmen. Da es sowohl für Sie,
als
auch für mich sehr
unangenehm wäre, diesbezüglich mit Dr. Schwelb zu
korrespondieren, wäre es
vielleicht zu empfehlen, dass einer der Ver
mächtnisnehmer Herrn Dr. Egon Schwelb,
Advokat, Prag II, Národní tř.
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mitteilt, dass durch mich an die
Verlassenschaft nach Herrn KarlKraus
über die im Prozesse Karl Kraus ca: Dr. Emil Strauss zugespro
chenen Kosten Bericht erstattet
worden ist. Da die Ueberweisung in
der 14 tägigen Frist mit Rücksicht auf die Devisenschwierigkeiten
nicht möglich war, ersuche man um
Zufristung. Eigentlich sollte
diese Mitteilung namens des Herrn Kommerzialrat Josef Kraus
erfolgen.
Immerhin könnten Sie
es versuchen, die Ueberweisung aus dem Prager
Postsparkassakonto vorzunehmen,
vorausgesetzt natürlich, dass jeman
dem bereits das Verfügungsrecht
über das Konto vom Verlassenschaftsgerichte erteilt wurde.
Gegen die unbegreifliche
Entscheidung
der Wiener Polizeidirektion ist doch wohl die
Beschwerde an das Ober-
ste Verwaltungsgericht möglich?
Ich zeichne mit dem Ausdrucke
vorzüglicher Hochachtung
und mit
besten Grüssen Ihr ergebener:
in großer Eile
Dr. Turnovsky