Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich erhielt Ihren frdl. Brief vom 23.d.M. nebst beigeschlossenem Durchschlag des Bescheides der WienerPolizeidirektion.


Ich möchte die Dr. Schwelb zugesprochenen
Kosten mit grösstem Vergnügen für die Verlassenschaft nach HerrnKraus auslegen, habe jedoch aus Gründen der Devisenvorschriften Be
denken, es zu tun. Es wird sich wohl nicht vermeiden lassen, die
Ueberweisung mit der erforderlichen Devisenbewilligung aus dem Konto
bei der Prager Postsparkasse vorzunehmen. Da es sowohl für Sie, als
auch für mich sehr unangenehm wäre, diesbezüglich mit Dr. Schwelb zu
korrespondieren, wäre es vielleicht zu empfehlen, dass einer der Ver
mächtnisnehmer Herrn Dr. Egon Schwelb, Advokat, Prag II, Národní tř. 24
mitteilt, dass durch mich an die Verlassenschaft nach Herrn KarlKraus über die im Prozesse Karl Kraus ca: Dr. Emil Strauss zugespro
chenen Kosten Bericht erstattet worden ist. Da die Ueberweisung in
der 14 tägigen Frist mit Rücksicht auf die Devisenschwierigkeiten
nicht möglich war, ersuche man um Zufristung. Eigentlich sollte
diese Mitteilung namens des Herrn Kommerzialrat Josef Kraus erfolgen.
Immerhin könnten Sie es versuchen, die Ueberweisung aus dem Prager
Postsparkassakonto vorzunehmen, vorausgesetzt natürlich, dass jeman
dem bereits das Verfügungsrecht über das Konto vom Verlassenschaftsgerichte erteilt wurde.


Gegen die unbegreifliche Entscheidung
der Wiener Polizeidirektion ist doch wohl die Beschwerde an das Ober-
ste Verwaltungsgericht möglich?


Ich zeichne mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung
und mit besten Grüssen Ihr ergebener:
in großer Eile Dr. Turnovsky


3