Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank bestätige ich den
Empfang Ihrer freundlichen Zuschrift vom 22. Februar 1937
mit der beigelegten Uebersetzung der oberstgerichtlichenEntscheidung. Da gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel
nicht mehr möglich ist, hat es gar keinen Sinn, Nerven und
Mühe an die Besprechung derselben zu verschwenden. Was mich
beschäftigt ist, wie ich Ihnen die Kc. 2.766.78 zukommen
lassen soll, damit Sie dem Gegner die Kosten bezahlen können.
Der Verlag ‚Die Fackel‘ hat in der tschechoslowakischen Post
sparkassa ein Guthaben von mehr als 5.000.– Kc., das ich
gerne dazu verwenden möchte, doch weiss ich nicht, ob dies
bis zu dem festgesetzten Termin möglich sein wird. Es be
stünde auch die Möglichkeit, dass ich Frau Dr. Schornstein
bitte, den Betrag für mich auszulegen und ihn Ihnen zu über
senden, doch wird es wahrscheinlich aus devisenrechtlichen
Gründen nicht leicht möglich sein. Ich weiss auch nicht, ob
es möglich ist, dass Sie diesen Betrag vorläufig bezahlen,
bis ich durch das Verlassenschaftsgericht ermächtigt werde,
ihn Ihnen zu refundieren. Wahrscheinlich ist aber auch in
diesem Fall eine devisenbehördliche Genehmigung erforderlich.
Ich bitte Sie, mir also mitzuteilen, wie ich Ihnen das Geld
übersenden soll und welche Möglichkeiten da bestehen. Jeden-
falls lege ich Wert darauf, dass der Betrag termingemäss
bezahlt wird, damit man nicht an die Gegner wegen einer Zu
fristung herantreten muss.


Die von Ihnen erbetene Honorarnote muss
nicht detailliert ausgeführt sein. Es genügt, wenn Sie die
einzelnen Causen bezeichnen und den Betrag für Honorar und
Barauslagen einsetzen. Ich brauche die Note lediglich, um
eine Abzugspost im Verlassenschaftsverfahren geltend zu
machen, da es andererseits Auslagen gegeben hat, die nicht
anerkannt würden. Auch ist die Sache gar nicht dringend.


Um Sie über die Untersagung des Nachruf
heftes am besten zu informieren, sende ich Ihnen eine Ab
schrift der Entscheidung ein.


Indem ich Sie herzlichst grüsse, zeichne
ich mit dem Ausdruck vorzüglicher kollegialer Hochachtung


Ihr ergebener


1 Beilage.


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