Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank bestätige
ich den
Empfang Ihrer
freundlichen Zuschrift vom 22. Februar 1937
mit der beigelegten Uebersetzung der oberstgerichtlichenEntscheidung. Da gegen
diese Entscheidung ein Rechtsmittel
nicht mehr möglich ist, hat es
gar keinen Sinn, Nerven und
Mühe
an die Besprechung derselben zu verschwenden. Was mich
beschäftigt ist, wie ich Ihnen
die Kc. 2.766.78 zukommen
lassen
soll, damit Sie dem Gegner die Kosten bezahlen
können.
Der Verlag ‚Die Fackel‘ hat in der tschechoslowakischen Post
sparkassa ein Guthaben
von mehr als 5.000.– Kc., das ich
gerne dazu verwenden möchte, doch weiss ich nicht, ob dies
bis zu dem festgesetzten Termin
möglich sein wird. Es be
stünde auch die Möglichkeit, dass
ich Frau Dr. Schornstein
bitte, den Betrag für mich
auszulegen und ihn Ihnen zu über
senden, doch wird es
wahrscheinlich aus devisenrechtlichen
Gründen nicht leicht möglich
sein. Ich weiss auch nicht, ob
es
möglich ist, dass Sie diesen Betrag vorläufig bezahlen,
bis ich durch das Verlassenschaftsgericht ermächtigt werde,
ihn Ihnen zu refundieren.
Wahrscheinlich ist aber auch in
diesem Fall eine devisenbehördliche Genehmigung erforderlich.
Ich bitte Sie, mir also
mitzuteilen, wie ich Ihnen das Geld
übersenden soll und welche
Möglichkeiten da bestehen. Jeden-
falls lege ich Wert darauf, dass
der Betrag termingemäss
bezahlt
wird, damit man nicht an die Gegner wegen einer Zu
fristung herantreten muss.
Die von Ihnen erbetene
Honorarnote muss
nicht
detailliert ausgeführt sein. Es genügt, wenn Sie die
einzelnen Causen bezeichnen
und den Betrag für Honorar und
Barauslagen einsetzen. Ich brauche die Note lediglich, um
eine Abzugspost im
Verlassenschaftsverfahren geltend zu
machen, da es andererseits
Auslagen gegeben hat, die nicht
anerkannt würden. Auch ist
die Sache gar nicht dringend.
Um Sie über die Untersagung
des Nachruf
heftes
am besten zu informieren, sende ich Ihnen eine Ab
schrift der
Entscheidung ein.
Indem ich Sie herzlichst
grüsse, zeichne
ich mit dem
Ausdruck vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener