Karl Kraus verliert einen ProzeßDer SozialdemokratDer Sozialdemokrat, 16.4.1936


Sehr geehrter Herr Doktor!


In der Angelegenheit KrausSoz.Demokrat
wurde der schon vorher mit Dr. Schwelb auf Grund Ihrer Er
mächtigung vereinbarte Vergleich heute bei Gericht abgeschlos
sen. Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:


„Der Angeklagte Dr. Emil Strauss als verantwortlicher Redak
teur der periodischen Druckschrift ‚Sozialdemokrat‘ verpflich
tet sich, dem Privatkläger zu Handen seines Rechtsvertreters
Dr. Johann Turnovsky, Advokaten in Prag II., Vodickova 33, die
Kosten der Rechtsvertretung im Betrage von Kč 700.– und zwar
binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution und unter den Folgen
der §§ 10 und 11 der ergänzten Pressgesetznovelle sowie die
eventuellen Kosten des Strafverfahrens zu bezahlen.


Der Angeklagte Dr. Emil Strauss gibt dem Privatkläger fol
gende protokollarische Erklärung: „Zu dem in der Zeitschrift
‚Sozialdemokrat‘ vom 16. April 1936 unter dem Titel ‚Karl Kraus verliert einen Prozess‘ veröffentlichten Artikel erklären wir,
dass wir die in dem Artikel enthaltenen Behauptungen, insoferne
sie eine Beleidigung des Herrn Karl Kraus enthalten, widerrufen.
Es war nicht unsere Absicht, die Ehre des Privatklägers des Herrn
Karl Kraus anzugreifen.“


Damit ist diese letzte noch anhängige Angelegen
heit in Sachen Karl Kraus beendet.


Indem ich bitte, diese Mitteilung zur Kennt
nis zu nehmen und Sie herzlichst grüsse, zeichne ich mit dem
Ausdrucke der


vorzüglichsten Hochachtung
ergebener
Dr. Turnovsky


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