Sehr geehrter Herr Doktor!
In der Angelegenheit Kraus – Soz.Demokrat
wurde
der schon vorher mit Dr. Schwelb auf Grund Ihrer
Er
mächtigung
vereinbarte Vergleich heute bei Gericht
abgeschlos
sen. Der Vergleich hat folgenden Wortlaut:
„Der Angeklagte Dr. Emil Strauss als
verantwortlicher Redak
teur der periodischen Druckschrift ‚Sozialdemokrat‘ verpflich
tet sich, dem Privatkläger zu Handen seines Rechtsvertreters
Dr. Johann Turnovsky,
Advokaten in Prag II., Vodickova
33, die
Kosten der
Rechtsvertretung im Betrage von Kč 700.– und zwar
binnen 14 Tagen bei sonstiger
Exekution und unter den Folgen
der §§ 10 und 11 der ergänzten
Pressgesetznovelle sowie die
eventuellen Kosten des
Strafverfahrens zu bezahlen.
Der Angeklagte Dr. Emil Strauss gibt
dem Privatkläger fol
gende protokollarische Erklärung:
„Zu dem in der Zeitschrift
‚Sozialdemokrat‘ vom 16. April 1936 unter
dem Titel ‚Karl Kraus
verliert einen Prozess‘
veröffentlichten Artikel erklären wir,
dass wir die in dem Artikel enthaltenen Behauptungen,
insoferne
sie eine Beleidigung
des Herrn Karl
Kraus enthalten, widerrufen.
Es war nicht unsere Absicht, die
Ehre des Privatklägers des Herrn
Karl Kraus
anzugreifen.“
Damit ist diese letzte noch
anhängige Angelegen
heit in Sachen Karl Kraus beendet.
Indem ich bitte, diese
Mitteilung zur Kennt
nis zu nehmen und Sie
herzlichst grüsse, zeichne ich mit dem
Ausdrucke der
vorzüglichsten
Hochachtung
ergebener
Dr. Turnovsky