Sehr geehrter Herr Doktor.
In dieser Angelegenheit sind die
Vor
erhebungen
abgeschlossen worden und ich habe die Anklageschrift
zu überreichen. Ing. Butschowitz
hat bei seiner Einvernahme
folgendes angegeben: „Ich fühle mich nicht schuldig. Ich habe den inkriminierten Artikel ver
fasst und der Redaktion des
AUFRUF zur Veröffentlichung übergeben.
Der grösste Teil der
Behauptungen, durch welche sich der Privatkläger beleidigt
fühlt, ist das blosse Zitat der in seiner Zeitschrift abgedruckten Sätze. Ich hatte nicht die Absicht, den
Privatkläger
persönlich anzugreifen. Mein Artikel
ist nur die
Erwiderung auf
gewisse in der Zeitschrift DIE FACKEL
veröffent
lichte
Sätze, die ich bei der mündlichen Hauptverhandlung näher
bezeichnen werde. Darüber
werde ich gleichfalls bei der Haupt
verhandlung den
Wahrheitsbeweis durchführen.“
Ich fühle mich[¿¿¿] nicht schuldig.
Ich werde Ihnen in den
nächsten Tagen
den Entwurf
der Anklageschrift und der Begleiteingabe mit dem
Ersuchen einsenden, beide
Herrn
Kraus zur Genehmigung vorzulegen.
Bis dahin bitte ich, diese
Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen
und zeichne mit dem
Ausdrucke
vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky