Die Fackel schwelt


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich ergänze wie in Aussicht gestellt meinen
Brief vom 5. April 1933 bezüglich der Ihnen schon dort
bekanntgegebenen Stelle des Artikels „Die Fackel schwelt
dahin, dass auch nach genauer Durchsicht des Juliheftes 1934
keine Stelle gefunden werden konnte, die bei böswilligster
Auslegung den Gegner berechtigt hätte, eine solche Inhalts
angabe zu machen. Um aber ganz sicher zu gehen, würde ich
vorschlagen, den Gegner aufzufordern, bekanntzugeben, wie
er zu der Behauptung käme, das Juliheft habe eine solche
Aeusserung des Herrn K. enthalten, und dann doch energisch
darauf hinzuweisen, mit welchen Mitteln von der Gegenseite
gekämpft wird. Ich hielte es auch für ratsam, die gegnerische
Absicht zu unterstreichen (siehe letzter Absatz des inkriminierten Artikels), die Unfähigkeit geistiger Erörterung
durch die Drohung, Herrn K. vor ein Revolutionstribunal
zu stellen, zu ersetzen.


Indem ich Sie herzlichst grüsse, zeichne ich
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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