Sehr geehrter Herr Kollege!


Leider etwas zu spät ist mir eingefallen,
dass es doch zweckmässiger wäre, mehrere Geschwister
des Herrn K. den Antrag auf Fortsetzung der anhängigen
Verfahren stellen zu lassen, weil im Gesetz nichts für
den Fall vorgesehen ist, was zu geschehen hat, wenn der
antragstellende Verwandte während der Dauer des Pro
zesses stirbt. Es könnte dann für den Fall des Ablebens
des antragstellenden Verwandten eine weitere Fortsetzung
des Verfahrens unmöglich werden. Ich erbitte mir hiezu
Ihre Meinungsäusserung. Es wird vielleicht in der tsche
choslovakischen Literatur, die mir nicht zur Verfügung
steht, etwas darüber zu finden sein. Nach Einlangen Ihrer
Auskunft werde ich Ihnen dann noch mitteilen, wer wei
ters für die Fortsetzung des Verfahrens als Antragsteller
in Betracht kommt.


Sie bestens grüssend, zeichne ich
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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