Sehr geehrter Herr Kollege!
Leider etwas zu spät ist mir
eingefallen,
dass es doch
zweckmässiger wäre, mehrere Geschwister
des Herrn K. den
Antrag auf Fortsetzung der anhängigen
Verfahren stellen zu lassen,
weil im Gesetz nichts für
den
Fall vorgesehen ist, was zu geschehen hat, wenn der
antragstellende Verwandte
während der Dauer des Pro
zesses stirbt. Es könnte
dann für den Fall des Ablebens
des antragstellenden Verwandten eine weitere Fortsetzung
des Verfahrens unmöglich
werden. Ich erbitte mir hiezu
Ihre Meinungsäusserung. Es wird vielleicht in der tsche
choslovakischen Literatur,
die mir nicht zur Verfügung
steht, etwas darüber zu finden sein. Nach Einlangen Ihrer
Auskunft werde ich Ihnen
dann noch mitteilen, wer wei
ters für die Fortsetzung des
Verfahrens als Antragsteller
in Betracht kommt.
Sie bestens grüssend,
zeichne ich
mit vorzüglicher
kollegialer Hochachtung