Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 7. d.M.
und teile höflich mit, dass Schramek auch zur Einvernahme,
die für den 29. d.M. angesetzt
war, nicht erschienen ist.
Sein Verteidiger hat dem Untersuchungsrichter
eine Bestätigung
des Sanatoriums
in Zuckmantl vorgelegt, derzufolge Herr Schramek
ohne Gefährdung seiner
Gesundheit zur Einvernahme nicht er
scheinen könne.
Der Untersuchungsrichter hat daraufhin den Akt
sofort an das Bezirksgericht in Zuckmantl zwecks Einvernahme
Schrameks abgesendet.
Ich halte das Einlangen des
Aktes aus Zuckmantl in
Evidenz und werde Ihnen sodann
neuerlich berichten.
Mit kollegialer Hochachtung
Dr. Herrmann
ACDH-CH OEAW
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