Sehr geehrter Herr Kollege.


Ich habe heute neuerlich beim Unter
suchungsrichter vorgesprochen. Der Akt ist vom BezirksgerichtZuckmantel noch nicht zurückgestellt worden. Ich habe daher
den Kanzleileiter veranlasst, die eheste Rückstellung des Aktes
bei dem ersuchten Gericht zu betreiben.


Das Einlangen des Aktes aus Zuckmantel halte ich weiter in Evidenz.


Mit kollegialer Hochachtung
Dr. Gallia


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