Sehr geehrter Herr Kollege.
Bei meiner heutigen Intervention
beim Untersuchungs
richter habe ich
festgestellt, dass Schramek vom BezirksgerichtZuckmantl nicht
einvernommen wurde. Der Akt kam vielmehr unerle
digt zurück mit der Bemerkung,
der Beschuldigte habe seinen Auf
enthalt im Sanatorium Zuckmantl beendet und befinde sich wiederum
in Brünn. Der Untersuchungsrichter hat daher Herrn Schramek
für den 5. April l.J.
vorgeladen.
Ich habe den Untersuchungsrichter darauf aufmerksam
gemacht, dass die Gegenseite die
Sache offenbar schleppt und ihm
gebeten, Herrn Schramek vorführen zu lassen, falls
er der Vor
ladung für
den 5. April wiederum nicht Folge leisten sollte.
Der Untersuchungsrichter hat mir zugesagt, in der von mir gefor
derten Art vorgehen zu wollen.
Ich werde Ihnen nach dem 5.
April sofort wieder be
richten und zeichne
mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Herrmann