Sehr geehrter Herr Kollege.
Der Beschuldigte Josef Schramek
ist zum Termin
vom 3.
d.M.erschienen. Das Ergebnis seiner Einvernahme ent
nehmen Sie der beigelegten
Protokollabschrift.
Der Untersuchungsrichter hat nach der Einvernahme
des Beschuldigten den Beschluss herausgegeben, dass Schramek
der von ihm angebotene
Wahrheitsbeweis bewilligt und ihm
gleichzeitig aufgetragen
werde, binnen 14 Tagen die Geschäfts
zahl des Prager Prozesses mitzuteilen.
Ich glaube annehmen zu
können, dass es Herrn Kraus
nicht unerwünscht sein wird,
wenn das ganze, zweifellos recht
umfangreiche Beweisverfahren
nicht zweimal durchgeführt wer
den muss und der Prager Prozess für den hiesigen sozusagen
präjudiziell wird, umsoeher,
als ja das Prager Verfahren für
uns günstig stehen dürfte.
Ich bitte Sie jedoch
jedenfalls, mir umgehend den
Standpunkt unseres Klienten mit Ihren
freundlichen weitern
Aufträgen bekanntgeben zu wollen.
Mit kollegialer Hochachtung
Dr. Gallia.
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