Sehr geehrter Herr Kollege.


Ich konnte erst heute wieder mit dem Unter
suchungsrichter sprechen. Schramek hat am 9. d.M. ein Zeugnis
des hiesigen Arztes Dr. Julius Wolf vorgelegt, der bestätigt, dass
der Beschuldigte bei ihm in Behandlung sei und dass es ihm nicht
möglich sei, sich zur Einvernahme einzufinden. Als Diagnose ist
Cystitis acerba angegeben.


Der Untersuchungsrichter hat einen neuerlichen
Einvernahmetermin für den 3. Mai angeordnet. Für den Fall, dass
Schramek auch zu diesem Termin nicht erscheinen sollte, habe ich
mit dem Untersuchungsrichter besprochen, dass er die Einvernahme
des Beschuldigten in dessen Wohnung durchführt. Eine ganz fixe
Zusage hat mir der Untersuchungsrichter in dieser Hinsicht
noch nicht gemacht, doch möchte er, wie er mir sagte, die Sache
selbst schon sehr gerne endlich in Fluss bringen und dürfte
daher meinem Vorschlage über die Art der Einvernahme folgen.


Ich werde nach dem 3. Mai wieder berichten.


Mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Gallia.


3