Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige Ihnen mit
bestem Dank den
Empfang Ihres
freundlichen Schreibens vom 8. April 1935. Da
Sie Ihre Eingabe beim Untersuchungsrichter von meinem Einver
ständnis abhängig machen,
scheinen Sie selbst Bedenken zu
haben und ich teile diese
Bedenken vollauf, wenn die Krankheit
des Herrn Schramek eine schwere ist. Ich glaube aber, es wäre
vorteilhaft zuerst zu
verlangen, dass Schramek ein amtsärzt
liches Zeugnis
vorlege, aus dem man ersehen kann, welche Art
seine Krankheit und sein
Zustand sind. Sollte eine Einvernahme
überhaupt möglich sein, so
würde ich doch vorschlagen, dass man
nicht den Antrag macht Schramek durch die Rettungsgesellschaft
zu Gericht zu bringen, sondern gleich den
Antrag, der Unter
suchungsrichter
möge den Beschuldigten in dessen Wohnung ein
vernehmen. Ich
glaube, dass das auch Ihren Intentionen ent
sprechen wird und erbitte
mir fallweise Berichte.
Ich zeichne
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener