Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige Ihnen mit bestem Dank den
Empfang Ihres freundlichen Schreibens vom 8. April 1935. Da
Sie Ihre Eingabe beim Untersuchungsrichter von meinem Einver
ständnis abhängig machen, scheinen Sie selbst Bedenken zu
haben und ich teile diese Bedenken vollauf, wenn die Krankheit
des Herrn Schramek eine schwere ist. Ich glaube aber, es wäre
vorteilhaft zuerst zu verlangen, dass Schramek ein amtsärzt
liches Zeugnis vorlege, aus dem man ersehen kann, welche Art
seine Krankheit und sein Zustand sind. Sollte eine Einvernahme
überhaupt möglich sein, so würde ich doch vorschlagen, dass man
nicht den Antrag macht Schramek durch die Rettungsgesellschaft
zu Gericht zu bringen, sondern gleich den Antrag, der Unter
suchungsrichter möge den Beschuldigten in dessen Wohnung ein
vernehmen. Ich glaube, dass das auch Ihren Intentionen ent
sprechen wird und erbitte mir fallweise Berichte.


Ich zeichne
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


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