Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank auch von seiten des
Herrn K. bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres freundlichen
Schreibens vom 11. Juli 1935. In ungefähr 10 Tagen wird Herr K.
in der Lage sein, den bürgerlichen Namen und die Adresse des
Herrn Sonka bekanntzugeben. Dieser soll in Prag wohnen und ich
bitte Sie, mir mitzuteilen, ob der Prozess auch gegen Herrn
Sonka in Brünn geführt werden wird, oder ob ein eigenes Verfahren
in Prag anhängig gemacht werden muss. In ersterem Fall wird
hoffentlich die Möglichkeit bestehen, eine Nachtrags-Anklage
schrift gegen Sonka einzubringen, ohne dass ein Vorverfahren
notwendig ist. Wenn ein solches notwendig wäre, so ist die Frage,
ob man nicht irgend einen Antrag auf Ergänzung des Verfahrens
stellen soll, um die Möglichkeit zu haben, gegen Sonka und den
verantwortlichen Redakteur das Verfahren in Brünn gleichzeitig
durchzuführen.


Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir die
Anfrage, ob Sie der Meinung sind, dass der Prager Prozess für
den Brünner irgend eine Bedeutung haben kann. Ich glaube zwar,
aus Ihrer Mitteilung, dass Sie den Prager Akt studiert haben und
es unerhört finden, in welch schikanöser Art und Weise die
Sache geführt wird, Ihre Meinung herauszulesen, dass der
Prager Prozess sich auf den Brünner nicht auswirken wird,
immerhin wäre ich Ihnen aber dankbar, wenn Sie sich deutlich
zu diesem Punkte äusserten.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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