Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank auch von
seiten des
Herrn K. bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres
freundlichen
Schreibens vom 11. Juli 1935. In ungefähr 10 Tagen wird
Herr K.
in der Lage sein, den
bürgerlichen Namen und die Adresse des
Herrn Sonka bekanntzugeben. Dieser soll in Prag wohnen und ich
bitte Sie, mir mitzuteilen,
ob der Prozess auch gegen Herrn
Sonka in Brünn geführt
werden wird, oder ob ein eigenes Verfahren
in Prag anhängig gemacht werden muss. In ersterem Fall wird
hoffentlich die Möglichkeit
bestehen, eine Nachtrags-Anklage
schrift gegen Sonka einzubringen, ohne dass ein
Vorverfahren
notwendig
ist. Wenn ein solches notwendig wäre, so ist die Frage,
ob man nicht irgend einen
Antrag auf Ergänzung des Verfahrens
stellen soll, um die
Möglichkeit zu haben, gegen Sonka und den
verantwortlichen Redakteur das Verfahren in Brünn gleichzeitig
durchzuführen.
Bei dieser Gelegenheit erlaube
ich mir die
Anfrage, ob Sie der
Meinung sind, dass der Prager Prozess für
den Brünner irgend eine Bedeutung haben kann. Ich glaube zwar,
aus Ihrer Mitteilung, dass Sie
den Prager Akt studiert haben und
es unerhört finden, in welch
schikanöser Art und Weise die
Sache geführt wird, Ihre Meinung herauszulesen, dass der
Prager Prozess sich auf den Brünner nicht auswirken wird,
immerhin wäre ich Ihnen aber
dankbar, wenn Sie sich deutlich
zu diesem Punkte äusserten.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener