Sehr geehrter Herr Kollege.
In Beantwortung Ihres w. Schreibens vom15. d.M. teile ich
Ihnen höflich mit, dass wir die Anklage
schrift gegen Schramek bereits überreicht haben, so dass
die Stellung eines Antrages
auf Ergänzung des Strafverfah
rens im Hinblick auf eine
allfällige Nachtragsanklageschrift
gegen Sonka wohl nicht mehr in Betracht kommt.
Im Uebrigen möchte ich die
nähere Beantwor
tung
Ihres Schreibens bis nach der Rückkehr Herrn Dr. Gallias
vom Urlaub / ca 1. August l.J. /
aufschieben, weil die letzten
Interventionen beim Strafgericht in dieser
Angelegenheit
durchwegs Herr
Dr. Gallia verrichtet hat und daher besser
als ich die Intentionen der
Referenten zu beurteilen in der
Lage sein dürfte.
Ich kann nur sagen, dass der
Brünner Pressenat
recht gut zusammengesetzt
ist und dass, wenn nicht nach
teilige Aenderungen in der
Zusammensetzung des Senats ein
treten, wohl
nicht zu befürchten ist, dass die hiesigen Re
ferenten die Sache in
ähnlicher Weise ins Uferlose schlep
pen lassen, wie dies in Prag geschieht.
Mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Herrmann
ACDH-CH OEAW
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