Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank bestätige ich Ihnen den
Empfang Ihres irrtümlich vom 12. August 1935 datiertes am 13.
September 1935 eingelangten Schreibens mit dem Bericht über die
neuerliche Vergleichstagsatzung in dem Verfahren gegen HugoSonnenschein. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen mittei
len, dass ich vom Verlag ‚Die Fackel‘ schon einige Male darauf
aufmerksam gemacht worden bin, dass aus Brünn Rückscheinzu
stellungen an Herrn K. eingelangt sind, die wegen seiner Ab
wesenheit nicht in Empfang genommen werden konnten. Ich nehme
an, dass es sich um Verständigungen von Tagsatzungen handelt
und dass Rechtsfolgen durch die Nichtbestellbarkeit der Zu
sendungen nicht eingetreten sind. Ich bitte Sie aber, jedenfalls
den Richter darauf aufmerksam zu machen, dass Zustellungen an
Herrn K. direkt nicht leicht möglich und nicht erforderlich sind,
und ihn zu ersuchen, er möge keine weiteren Zustellungen nach
Wien unternehmen, sondern von allen Rechtshandlungen nur Sie
respektive Ihre Kanzlei verständigen. Bei dieser Gelegenheit
möchte ich Sie auch bitten, festzustellen, welche Zusendungen
an Herrn K. erfolgt sind und ob diese, wie ich vermute, sich auf
die Vergleichstagsatzung bezogen haben oder andere Gegenstände
betrafen.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


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