Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank bestätige ich
Ihnen den
Empfang Ihres
irrtümlich vom 12. August 1935 datiertes am 13.
September 1935 eingelangten Schreibens mit dem Bericht über die
neuerliche Vergleichstagsatzung
in dem Verfahren gegen HugoSonnenschein. Bei dieser
Gelegenheit möchte ich Ihnen mittei
len, dass ich vom Verlag ‚Die Fackel‘ schon einige Male darauf
aufmerksam gemacht worden bin,
dass aus Brünn Rückscheinzu
stellungen an Herrn K. eingelangt sind, die wegen seiner Ab
wesenheit nicht in Empfang
genommen werden konnten. Ich nehme
an, dass es sich um Verständigungen von Tagsatzungen handelt
und dass Rechtsfolgen durch die
Nichtbestellbarkeit der Zu
sendungen nicht eingetreten sind.
Ich bitte Sie aber, jedenfalls
den Richter darauf aufmerksam zu machen, dass Zustellungen
an
Herrn K. direkt nicht leicht möglich und nicht erforderlich
sind,
und ihn zu ersuchen, er
möge keine weiteren Zustellungen nach
Wien unternehmen, sondern von allen Rechtshandlungen nur Sie
respektive Ihre Kanzlei
verständigen. Bei dieser Gelegenheit
möchte ich Sie auch bitten,
festzustellen, welche Zusendungen
an Herrn K. erfolgt sind und ob diese, wie ich
vermute, sich auf
die
Vergleichstagsatzung bezogen haben oder andere Gegenstände
betrafen.
Ich zeichne mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr
ergebener
ACDH-CH OEAW
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