Sehr geehrter Herr Kollege.


Sowohl über die gegen Josef Schramek wie auch
über die gegen Hugo Sonnenschein überreichten Anklagen wurden
die Hauptverhandlungen auf den


18. Feber l.J., 11 Uhr, Saal 25


des hiesigen Strafkreisgerichtes angeordnet.


Ich habe einen Antrag auf Verbindung beider
Sachen gestellt, dem aller Wahrscheinlichkeit nach bei diesem
Termin stattgegeben werden wird. Darauf deutet die Anberaumung
beider Verhandlungen auf den gleichen Tag und die gleiche
Stunde.


Wir haben zu der Hauptverhandlung Schöffen zu
nominieren. Da es immerhin möglich, wenn auch recht unwahr
scheinlich ist, dass Herrn Kraus irgend eine der in den Schöf
fenlisten enthaltenen Personen bekannt ist, übermittle ich
Ihnen jedenfalls ein Verzeichnis der Schöffen in der Anlage.
Die auf Seite 1./ und 2./ angeführten Personen sind die Haupt
schöffen, die auf den Seiten 3./ und 4./ genannten die Er
satzschöffen. Aus jeder dieser Gruppen ist ein Schöffe zu
wählen.


Sollte Herr Kraus, wie ich annehmen muss, mir
bezüglich der Wahl der Schöffen keine Aufträge zu geben im
Stande sein, werde ich selbst versuchen, geeignete Personen
auszuwählen. Es wird bei der Wahl der Schöffen auf deren
politische Zugehörigkeit jedenfalls Rücksicht genommen wer
den müssen, obwohl das entscheidende Wort natürlich die
Berufsrichter sprechen.


Ich erwarte Ihre freundliche Rückäusserung und
zeichne


mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Gallia.


P.S. Ich hatte nach Fertigstellung obigen Briefes Gelegenheit
mit dem nunmehrigen Senatsvorsitzenden G.R. Dr. Winter zu
sprechen. Er hat mir meine Vermutung bestätigt, dass bei
de Sachen bei der Hauptverhandlung vom 18. d.M. vereinigt
werden. G.R. Winter ist mir als Vorsitzender sehr ange
nehm, da er, wie ich weiss, doch eine zumindest teilweise
Kenntnis der Arbeiten unseres Klienten hat. Ich habe ihn
inständig gebeten, den hiesigen Prozess von dem PragerVerfahren ganz unabhängig zu halten und hoffe, das auch
durchzusetzen.


D.O.


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