Sehr geehrter Herr Kollege.
Sowohl über die gegen Josef Schramek wie
auch
über die gegen Hugo Sonnenschein
überreichten Anklagen wurden
die
Hauptverhandlungen auf den
18. Feber
l.J., 11 Uhr, Saal 25
des hiesigen Strafkreisgerichtes angeordnet.
Ich habe einen Antrag auf
Verbindung beider
Sachen
gestellt, dem aller Wahrscheinlichkeit nach bei diesem
Termin stattgegeben werden wird.
Darauf deutet die Anberaumung
beider Verhandlungen auf den gleichen Tag und die gleiche
Stunde.
Wir haben zu der
Hauptverhandlung Schöffen zu
nominieren. Da es immerhin möglich, wenn auch recht unwahr
scheinlich ist, dass Herrn Kraus irgend eine der in den Schöf
fenlisten enthaltenen Personen
bekannt ist, übermittle ich
Ihnen
jedenfalls ein Verzeichnis der Schöffen in der
Anlage.
Die auf Seite 1./ und
2./ angeführten Personen sind die Haupt
schöffen, die auf den Seiten 3./
und 4./ genannten die Er
satzschöffen. Aus jeder dieser
Gruppen ist ein Schöffe zu
wählen.
Sollte Herr Kraus, wie ich annehmen muss, mir
bezüglich der Wahl der Schöffen
keine Aufträge zu geben im
Stande
sein, werde ich selbst versuchen, geeignete Personen
auszuwählen. Es wird bei der Wahl
der Schöffen auf deren
politische
Zugehörigkeit jedenfalls Rücksicht genommen wer
den müssen, obwohl das
entscheidende Wort natürlich die
Berufsrichter sprechen.
Ich erwarte Ihre freundliche
Rückäusserung und
zeichne
mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Gallia.
P.S. Ich hatte nach
Fertigstellung obigen Briefes Gelegenheit
mit dem nunmehrigen
Senatsvorsitzenden G.R. Dr. Winter zu
sprechen. Er hat mir meine
Vermutung bestätigt, dass bei
de Sachen bei der
Hauptverhandlung vom 18. d.M. vereinigt
werden. G.R. Winter ist mir als Vorsitzender sehr ange
nehm, da er, wie ich weiss, doch
eine zumindest teilweise
Kenntnis
der Arbeiten unseres Klienten hat. Ich habe ihn
inständig gebeten, den hiesigen
Prozess von dem PragerVerfahren ganz unabhängig zu halten und hoffe, das auch
durchzusetzen.
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