Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank auch von
seiten des
Herrn Kraus bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres freund
lichen Schreibens vom 9. Januar 1936. Zu der uns eingesendeten
Schöffenliste können wir keine Stellung nehmen und über
lassen Ihnen die
Auswahl. Das Schöffenverzeichnis sende ich
zurück.
Wahrscheinlich werden die
Gegner die gleiche
Verschleppungstaktik einschlagen, wie wir dies aus den Prager
Prozessen gewohnt sind. Wie
Ihnen vielleicht bekannt sein
dürfte, haben dort die Gegner zuerst einen Antrag gestellt,
zum Nachweis der
Gesinnungsänderung des Herrn Kraus eine
Vorlesung von ca. 2000
Seiten aus seinen Schriften vorzunehmen
und sich erbötig gemacht, zu
diesem Zwecke innerhalb von
sechs Monaten eine Uebersetzung der Schriften vorzulegen.
Nach Ablauf der Frist, in
der selbstverständlich die Ueber
setzung nicht vorgelegt
wurde, haben die Gegner einen Delegie
rungsantrag gestellt, den
sie damit begründeten, dass dem
verantwortlichen Redakteur aus materiellen Gründen die Vorlage
der Uebersetzung nicht
möglich gewesen sei. Dieser Delegierungs
antrag wurde bereits
rechtskräftig abgewiesen. Ich habe nun
aus Anlass der Befassung mit
dem Delegierungsantrag
Herrn
Dr. Turnovsky eine von mir gemeinsam mit
Herrn Kraus
verfasste Aeusserung übermittelt, die vielleicht für Sie
eine instruktive Information
enthält, wie es mit den von
der Gegenseite immer wieder vorgebrachten
„Widersprüchen“
zu halten
ist. Ich übersende Ihnen daher einen Durchschlag
dieser Aeusserung, bitte Sie aber, ihn mir nach Beendigung
des Prozesses
zurückzusenden, da ich kein weiteres Exemplar
besitze.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
2
Beilagen.