Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige mit bestem Dank den Empfang
Ihres freundlichen Schreibens vom 4. November 1936. Nach der Aus
sage des Konzipienten Dr. Karl Křepelka dürfte die bezirksgericht
liche Ehrenbeleidigungssache gegen den verantwortlichen Redakteur
Schramek keinen Erfolg haben, und es ist die Frage, ob man die
Anklage gegen ihn zurückziehen soll, selbstverständlich unter Vor
behalt der Anklage im Hauptprozess. Es wäre eine weitere Frage, ob
man nicht gegen Herrn Dr. Ečer wegen des Umstandes, dass er die
Tatsache, dass lediglich Herr Sonnenschein und nicht Herr Schramek
den Auftrag zur Führung des Wahrheitsbeweises erteilt hat, weder
in der Hauptverhandlung noch in dem Schriftsatz mit den Beweis
anträgen vorgebracht hat, eine Schadensersatzklage wegen der da
durch aufgelaufenen Kosten des zweiten Ehrenbeleidigungsprozesses
gegen Schramek einbringen oder eine Anzeige an die Rechtsanwalts
kammer erstatten sollte, die, falls Ihnen eine solche peinlich
wäre, auch ich machen könnte.


Ihrer geschätzten Rückantwort entgegensehend,
zeichne ich mit den herzlichsten Grüssen


als Ihr ergebener


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