Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige mit bestem Dank
den Empfang
Ihres freundlichen
Schreibens vom 4. November 1936. Nach der Aus
sage des Konzipienten Dr. Karl Křepelka dürfte die bezirksgericht
liche
Ehrenbeleidigungssache gegen den verantwortlichen Redakteur
Schramek keinen Erfolg haben, und es ist die Frage, ob man die
Anklage gegen ihn zurückziehen
soll, selbstverständlich unter Vor
behalt der Anklage im
Hauptprozess. Es wäre eine weitere Frage, ob
man nicht gegen Herrn Dr. Ečer wegen des Umstandes, dass er die
Tatsache, dass lediglich Herr Sonnenschein und nicht Herr Schramek
den Auftrag zur Führung des
Wahrheitsbeweises erteilt hat, weder
in der Hauptverhandlung noch in
dem Schriftsatz mit den Beweis
anträgen vorgebracht hat, eine
Schadensersatzklage wegen der da
durch aufgelaufenen Kosten des
zweiten Ehrenbeleidigungsprozesses
gegen Schramek einbringen oder eine Anzeige an die
Rechtsanwalts
kammer erstatten sollte,
die, falls Ihnen eine solche peinlich
wäre, auch ich machen könnte.
Ihrer geschätzten
Rückantwort entgegensehend,
zeichne ich mit den herzlichsten Grüssen
als Ihr ergebener