Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich erhielt Ihr geschätztes
Schreibenvom 10.d.M. und
übermittle Ihnen anbei eine Uebersetzung des
Urteiles.
In der Angelegenheit gegen
Schramek
wurden dem Angeklagten Vertretungskosten in der Höhe von Kč 327.65
zugesprochen. Da der Richter Herrn Schramek für die einzelnen
Hauptverhandlungen das volle
Interventionshonorar seines Anwaltes
adjustierte, obwohl der Anwalt
Schrameks gleichzeitig auch den
Mitangeklagten Sonka verteidigte, habe ich gegen den Kosten
festsetzungsbeschluss einen kurzen Rekurs überreicht. Von dessen
Ergebnis werde ich Sie
verständigen.
Ich verbleibe
mit den besten Grüssen und
herzlichen
Neujahrswünschen
Ihr ergebener
Dr. Gallia
ACDH-CH OEAW
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