Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich hatte vorgestern
Gelegenheit, mit dem
Senatsvorsitzenden über die bevorstehende
Hauptverhandlung
zu
sprechen. Er hat mir erzählt, dass kürzlich Sonnenschein
bei
ihm war – er kennt ihn aus gemeinsamen Kaffeehausbe
suchen, die offenbar schon
vor längerer Seit einmal statt
gefunden haben – und dass er
bei dieser Gelegenheit dem
Angeklagten sehr zugeredet habe, die Sache
doch auszutragen.
Dabei hat
der Vorsitzende, wie er mir sagte, dem Sonnenschein
dargelegt, dass er doch mit
dem versuchten Wahrheitsbeweis
kaum durchdringen könnte und
eine Verurteilung zu erwarten
habe. Sonnenschein soll unnachgiebig geblieben
sein und
etwas von
„prinzipiellen Standpunkten“ erwidert haben.
Ich habe demgegenüber
erklärt, dass von unserer
Seite aus, obwohl wir unserer Sache durchaus sicher sind,
dennoch
Vergleichsbereitschaft bestehe, natürlich nur dann,
wenn von Sonnenschein eine uns entsprechende Ehrenerklärung
abgegeben und die
Verpflichtung zur Bezahlung der Kosten
übernommen wird.
Der Vorsitzende, dem an einem Vergleich offenbar
sehr viel gelegen wäre, hat mir
schliesslich noch mitgeteilt,
er werde noch mit dem
Herausgeber Kovanda, der ja für die
Kosten haftet, sprechen und ihn
dazu zu veranlassen suchen,
dass
dieser seinen Einfluss auf Sonnenschein im Sinne
eines
Vergleiches ausübe.
Im Ganzen habe ich den
Eindruck gewonnen, dass sich
der Richter doch schon ein wenig mit der
Materie vertraut
gemacht hat
und die Sache für uns nicht ungünstig beurteilt.
Ich freue mich, sehr
geehrter Herr Doktor, Sie am
19. d.M. hier begrüssen zu
dürfen, danke Ihnen herzlichst
für den liebenswürdigen Empfang, den Sie mir in Wien bereitet
haben
und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
und besten Grüssen
ergebener
Dr. Gallia