Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich danke für Ihr gesch. Schreiben vom 12. d.M. Heute
wurde von Kovanda der Kostenbetrag von Kč 2.500.–– erlegt.
Die Versorgung eines
Belegexemplares der Pariser
Arbeiterzeitung wird nicht leicht sein,
da, wie ich aus einer
gestrigen
Zeitungsmeldung entnommen habe, dieses Blatt in der
Č.S.R. bis
Ende Oktober 1939 verboten worden ist. Wir werden uns
also wohl nach Paris wenden müssen, um ein Belegexemplar zu er
halten.
Die Vorgänge der letzten
Hauptverhandlung waren kurz
folgende: Der Verteidiger hat – wie er behauptete
über ausdrück
lichen
Auftrag aus Prag – zunächst eingewendet, dass das
Verfol
gungsrecht
der Privatkläger durch Verjährung erloschen sei, weil
durch länger als sechs Monate von
Seiten des Gerichtes keine Verfol
gungshandlung gesetzt wurde. An
Hand des Akts hat nun der Vorsitzende dem Verteidiger nachgewiesen, dass seine Behauptung unrichtig ist,
da niemals seit Beginn des
Prozesses zwischen den einzelnen auf die
Fortsetzung des Verfahrens und
die Bestrafung der Angeklagten hin
zielenden Massnahmen Zeiträume
von 6 Monaten oder mehr liegen. Der
Verteidiger hat trotzdem auf seiner Einwendung beharrt. Diese wurde
allerdings nicht protokolliert,
weil es im weitern Verlauf der Ver
handlung zum Vergleich kam.
Bei der Führung der
Vergleichsverhandlungen hat sich
der Verteidiger vor allem dadurch hervorgetan,
dass er versuchte,
die Arbeit der
Klagsanwälte herabzusetzen, wobei er immer wieder
auf die Einrede der Verjährung zu
sprechen kam, die tatsächlich be
gründet wäre, wenn seine
Behauptungen richtig gewesen wären, denn
das čsl. oberste Gericht steht tatsächlich auf dem Standpunkt, dass
die Verjährung, mag der
Privatkläger noch so intensiv tätig sein,
eintritt, wenn das Gericht
zwischen seinen einzelnen Verfolgungshand
lungen eine Frist von mehr als 6
Monaten verstreichen lässt.
Ich erbitte mir noch Ihre
freundlichen Aufträge wegen
der Aufteilung des Betrages von Kč 2.500.–– zwischen Ihnen und mir
und verbleibe mit
vorzüglicher Hochachtung und besten Grüssen
Ihr ergebener
Dr. Gallia.