Bitte gf. Dr. Samek zu sagen:
ich lasse ihm bestens danken
und fragen, wie lange ich das Urteil
behalten kann. Bezüglich seiner Anfrage
wegen der Berichtigung, so kann das
offenbar von einem Paranoiker
stammende Urteil doch überhaupt
keine Richtschnur abgeben, das kann
ja immer anders ausfallen und vor
allem handelt es sich doch um die
erste Instanz. Er möge aber freundlichst
sagen, wie lange die Einbringung noch
Zeit hätte. Eine andere Form gäbe
es wohl überhaupt nicht in diesem
Fall, der entweder als solcher berichti
gungsfähig ist oder nicht.


(Antwort: Die Einbringung der
Klage hat bis anfangs April Zeit.)


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