Bitte gf. Dr. Samek zu sagen:
ich lasse ihm bestens
danken
und fragen, wie
lange ich das Urteil
behalten kann. Bezüglich
seiner Anfrage
wegen der Berichtigung, so kann das
offenbar von einem
Paranoiker
stammende Urteil doch überhaupt
keine Richtschnur abgeben,
das kann
ja immer anders
ausfallen und vor
allem
handelt es sich doch um die
erste Instanz. Er möge aber freundlichst
sagen, wie lange die
Einbringung noch
Zeit hätte.
Eine andere Form gäbe
es wohl
überhaupt nicht in diesem
Fall, der entweder als solcher berichti
gungsfähig ist
oder nicht.
(Antwort: Die Einbringung
der
Klage hat bis anfangs
April Zeit.)