U I 286/25
30


Landesgericht für Strafsachen Wien I. Bl.XV. 895/26


Beschluss.


Das Landesgericht für Strafsachen Wien I. als Berufungsgericht
hat heute in nicht öffentlicher Sitzung nach Anhörung der Staatsan
waltschaft in der Strafsache gegen Anton Kuh und Dr. Fritz Kaufmann wegen § 30 PG. die Beschwerde der Angeklagten gegen den
Beschluss des Strafbezirksgerichtes I. in Wien vom 20.IX.1926
U I. 286/25/25, womit die Kosten des Karl Kraus mit 1112 S bezw.
mit 20 S 89 g bezw. mit 42 S 48 g bestimmt wurden, zurückgewiesen,
weil der Erstrichter die Kosten nicht zu hoch bestimmt hat, zumal
die Bestimmung der Tarifpost 4 P.2 des RAT. mit in Anwendung kommt.


Landesgericht für Strafsachen Wien I.
Abteilung XV. am 20. Oktober 1926
Altmann
Pollak


1