B.
Auszufertigen:
I. An das
kgl. StrafbezirksgerichtinBudapest.
In der hg. Strafsache laut
Zettel wurde
ein in Nummer 794 der in Wien erscheinenden Zeitung
„Die
Stunde“ vom 30.X.1925 erschienener Aufsatz
inkriminiert, in dem folgende Stelle vorkommt:
„Aus No. 794 der ‚Stunde‘ v. 30.X.1925“
Seite 5
Der Beschuldigte
hat hiezu angegeben, dass
nicht Dr. Miksa
Rosenberg, sondern dessen Substitut
beim Budapester Strafgerichte in dem in der wieder
gegebenen Stelle
mitgeteilten Sinne intervenierte, wo
bei er mit der auf Dr. Miksa
Rosenberg lautenden Voll
macht erschien.
Bemerkt wird, dass der
Herausgeber der
Zeitung „Die
Stunde“ Emmerich Bekessy heisst.
Der Beschuldigte
hat für den Inhalt des
inkriminierten Artikels den
Wahrheitsbeweis angetre
ten.
Es wird höflich ersucht den
R.A. Dr.
Miksa
Rosenberg, Budapest, Rakoczistrasse 70
und den
Redakteur Geza Békefy, Budapest Bankgasse 5 als
Zeugen über den Inhalt der
vornangeführten Stelle,
sowie
darüber zu vernehmen, wer dem Dr. Miksa Rosenberg und wer dessen
Substituten den Auftrag gegeben
hat, derartige Akten
Einsicht zu nehmen und in wessen
Interesse die Akteneinsicht
gewesen sei.
II. An das
Landesgericht für StrafsacheninBudapest.
Aus I dieses Beschl.
bekanntgegeben, ob je
mand, gegebenenfalls wer, auf unlauteren Wege versuch
te dg. den Emmerich Bekessy
betreffende Akten in die
Hand zu
bekommen, insbesondere, ob diesbezüglich eine
Anzeige erstattet oder eine
strafgerichtliche Aktion
eingeleitet wurde ob da bekannt ist, dass diese ver
suchte Aktenbeschaffung im
Auftrage des Privatanklägers
Karl Kraus
erfolgte.
Wien, am 2.II.1926
Höflmayr m.p.
III. An die
kgl. StaatsanwaltschaftinBudapest.
wie oben unter II.
IV. An die
kgl. StadthauptmannschaftinBudapest.
wie oben unter II.