U I 14/26


An das
Strafbezirksgericht IWIEN.


Privatankläger: Karl Kraus,
durch:


Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann.


wegen § 30 P.G. 1 fach


Antrag auf Richtigstellung des Verhandlungsprotokolles.


In dem Verhandlungsprotokolle vom 28. Jänner 1926
ist irrtümlicherweise die Stellung der Beweisanträge und
der Zusammenhang dieser Anträge durcheinandergeworfen worden.


Das Verhandlungsprotokoll lautet:
„Zur Erbringung des Wahrheitsbeweises für die inkri
minierten Aufsätze beantrage ich die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg, Bpest, Rakoczistrasse 70 und des Geza Bekefy, Bpest,Bankstrasse 5 als Zg. zu vernehmen und zw. insbes. auch darüber
wer den Auftrag zur Akteneinsicht gegeben und wer an dieser
ein Interesse habe.


Weiters wird beantragt von der OberstadthauptmannschaftBpest. die Leumundsnote und Strafkarte des Dr. Miksa Rosenberg
einzuholen.


Ferner beantrage ich Anfrage an die Staatsanwaltschaft,
an das Landesgericht und an die Stadthauptmannschaft Bpest. darü
ber, ob einem dieser Aemter etwas bekannt ist, dass jemand auf
unlauterem Wege versuchte gegen Emmerich Bekessy lautende Akten
in die Hände zu bekommen, insbes. ob diesbezgl. eine Anzeige
erstattet oder eine strafgerichtliche Aktion eingeleitet wurde
und ob bekannt ist, dass diese Aktenbeschaffung im Auftrage des
P.A. erfolgte.


P.A.-Vertreter beantragt die Abweisung des Antrages auf
Vernehmung der Zg. Bekefy und Rosenberg und auf Beischaffung
von Strafkarte und Leumundsnote des Letzteren wegen Unerheblich
keit, schliesst sich aber dem Antrage auf die vom Besch. beantrag
te Anfrage an ung. Behörden an.“


In Wirklichkeit hat sich Dr. Kaufmann zu einem Wahrheits
beweis bereit erklärt und angeführt, er könne wohl nicht beweisen,
dass Herr Kraus jenem Dr. Rosenberg eine Vollmacht gegeben habe,
wohl aber wolle er beweisen, dass sich Dr. Rosenberg auf eine
Vollmacht des Herrn Karl Kraus berufen habe. Zur Einbringung die-
ses Beweises beantragte er die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg und des Geza Bekefy. Auf die Einwendung des
Klageanwaltes, dass dieser Beweisantrag nicht zuzulassen
sei, weil nach der eigenen Behauptung des Beschuldigten ein
Zusammenhang zwischen Kraus und dem was Dr. Rosenberg
getan haben soll gar nicht hergestellt wäre, erwiderte der
Beschuldigte, er wolle mit Hilfe des Dr. Rosenberg einen
Zusammenhang herstellen. Erst als der Richter beschloss,
diese vom Budapester Gerichte einvernehmen zu lassen, bean
tragte der Privatanklägervertreter und nicht der Beschuldigte
die Anfrage an die Staatsanwaltschaft, an das Landesgericht
und an die Stadthauptmannschaft darüber, ob einem dieser
Aemter bekannt sei, dass jemand auf unlauterem Wege versuchte
gegen Emmerich Bekessy lautende Akten in die Hand zu kommen,
insbes. ob diesbezüglich eine Anzeige erstattet worden sei,
strafgerichtliche Aktionen eingeleitet wurden und ob bekannt
sei, dass diese Aktenbeschaffung im Auftrage des Privatanklägers
erfolgte. Diesem Antrage hat sich dann der Beschuldigte ange
schlossen. Die Anträge des P.A.Vertreters erfolgten deshalb, weil
die vollständige Unrichtigkeit und Erdichtung der behaupteten
Aktenbeschaffung durch Dr. Rosenberg dargetan werden sollte.


Ich beantrage daher die Richtigstellung des Verhandlungsprotokolles.


Weiters beantrage ich die Ergänzung des Verhandlungsprotokolles dahin, dass der Beschuldigte behauptet hatte, Dr.
Miksa Rosenberg sei wegen Veruntreuung diszipliniert worden.


Karl Kraus.