U I 14/26
An das
Strafbezirksgericht IWIEN.
Privatankläger: Karl Kraus,
durch:
Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann.
wegen § 30 P.G. 1 fach
Antrag auf Richtigstellung
des Verhandlungsprotokolles.
In dem Verhandlungsprotokolle vom 28. Jänner 1926
ist irrtümlicherweise die
Stellung der Beweisanträge und
der Zusammenhang dieser Anträge durcheinandergeworfen worden.
Das Verhandlungsprotokoll
lautet:
„Zur Erbringung des Wahrheitsbeweises für die inkri
minierten Aufsätze
beantrage ich die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg, Bpest, Rakoczistrasse 70 und des Geza Bekefy, Bpest,Bankstrasse 5 als Zg. zu vernehmen und zw. insbes. auch darüber
wer den Auftrag zur
Akteneinsicht gegeben und wer an dieser
ein Interesse
habe.
Weiters wird beantragt
von der OberstadthauptmannschaftBpest. die
Leumundsnote und Strafkarte des Dr. Miksa
Rosenberg
einzuholen.
Ferner beantrage ich
Anfrage an die Staatsanwaltschaft,
an das Landesgericht und an die Stadthauptmannschaft Bpest. darü
ber, ob einem dieser
Aemter etwas bekannt ist, dass jemand auf
unlauterem Wege
versuchte gegen Emmerich Bekessy lautende Akten
in die Hände zu
bekommen, insbes. ob diesbezgl. eine Anzeige
erstattet oder eine
strafgerichtliche Aktion eingeleitet wurde
und ob bekannt ist, dass
diese Aktenbeschaffung im Auftrage des
P.A. erfolgte.
P.A.-Vertreter beantragt die
Abweisung des Antrages auf
Vernehmung der Zg. Bekefy und Rosenberg
und auf Beischaffung
von
Strafkarte und Leumundsnote des Letzteren
wegen Unerheblich
keit, schliesst sich
aber dem Antrage auf die vom Besch. beantrag
te Anfrage an ung.
Behörden an.“
In Wirklichkeit hat sich Dr. Kaufmann
zu einem Wahrheits
beweis bereit erklärt und angeführt, er könne wohl nicht beweisen,
dass Herr Kraus jenem Dr. Rosenberg
eine Vollmacht gegeben habe,
wohl aber wolle er beweisen, dass sich Dr. Rosenberg
auf eine
Vollmacht des Herrn
Karl Kraus
berufen habe. Zur Einbringung die-
ses Beweises beantragte er
die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg und des Geza Bekefy. Auf
die Einwendung des
Klageanwaltes, dass dieser Beweisantrag nicht
zuzulassen
sei, weil nach
der eigenen Behauptung des Beschuldigten ein
Zusammenhang zwischen Kraus und dem was Dr.
Rosenberg
getan
haben soll gar nicht hergestellt wäre, erwiderte der
Beschuldigte,
er wolle mit Hilfe des Dr. Rosenberg einen
Zusammenhang herstellen.
Erst als der Richter beschloss,
diese vom Budapester Gerichte einvernehmen zu lassen, bean
tragte der Privatanklägervertreter und nicht der Beschuldigte
die
Anfrage an die Staatsanwaltschaft, an das
Landesgericht
und an die Stadthauptmannschaft darüber, ob einem dieser
Aemter bekannt sei, dass
jemand auf unlauterem Wege versuchte
gegen Emmerich
Bekessy lautende Akten in die Hand zu kommen,
insbes. ob diesbezüglich
eine Anzeige erstattet worden sei,
strafgerichtliche Aktionen
eingeleitet wurden und ob bekannt
sei, dass diese
Aktenbeschaffung im Auftrage des Privatanklägers
erfolgte. Diesem Antrage hat sich dann der Beschuldigte
ange
schlossen. Die Anträge des P.A.Vertreters
erfolgten deshalb, weil
die
vollständige Unrichtigkeit und Erdichtung der behaupteten
Aktenbeschaffung durch Dr. Rosenberg
dargetan werden sollte.
Ich beantrage daher die
Richtigstellung des Verhandlungsprotokolles.
Weiters beantrage ich die
Ergänzung des Verhandlungsprotokolles dahin,
dass der Beschuldigte behauptet hatte, Dr.
Miksa
Rosenberg sei wegen Veruntreuung diszipliniert worden.