U I
14/26.
/6
BESCHLUSS.
Dem Antrage des Privatanklage-Vertreters auf Richtigstellung bezw.
Ergänzung des Protokolles über
die in der hg. Strafsache Karl KRAUS,
vertreten durch Dr. Oskar Samek gegen
Dr. Fritz Kaufmann
wegen § 30 P.G., am 28.I.1926
stattgefundene Hauptverhandlung wird in der Richtung folgegeben,
1.) dass der Beschuldigte Dr. Kaufmann
angeführt hat, er könne wohl
nicht beweisen, dass Herr Kraus jenem Dr. Rosenberg eine
Vollmacht ge
geben
habe, wohl aber wolle er beweisen, dass sich Dr. Rosenberg auf
eine Vollmacht des Herrn Karl Kraus berufen
habe. Zur Erbringung die
ses Beweises beantragte er die Vernehmung des Dr. Miksa Rosenberg und
des Geza Bekeffy. Auf die Einwendung des Klageanwaltes, dass dieser
Beweisantrag nicht zuzulassen
sei, weil nach der eigenen Behauptung
des Beschuldigten ein Zusammenhang
zwischen Kraus und dem, was Dr.Rosenberg getan haben
soll, gar nicht hergestellt wäre, erwiderte der
Beschuldigte, er wolle mit Hilfe
des Dr. Rosenberg
einen Zusammenhang
herstellen.
2.) dass nicht der Beschuldigte,
sondern der Privatanklagevertreter
den Antrag stellte, Anfrage an
die Staatsanwaltschaft, an das Landesgericht und an
die Stadthauptmannschaft darüber zu richten, ob
einem
dieser Aemter bekannt
sei, dass jemand auf unlauterem Wege versuch
te, gegen Emerich Bekessy
lautende Akten in die Hand zu kommen, insb.
ob diesbezüglich eine Anzeige
erstattet worden sei, strafgerichtliche
Aktionen eingeleitet wurden und
ob bekannt sei, dass diese Aktenbe
schaffung im Auftrage des Privatanklägers erfolgte und dass der Be-schuldigte sich diesem
Antrage angeschlossen hat.
Hingegen wird dem Antrage des
Privatanklage-Vertreters das Verhandlungsprotokoll dahin zu ergänzen, dass der Beschuldigte behauptet
hätte, Dr. Miksa Rosenberg sei wegen Veruntreuung diszipliniert wor
den, keine Folge
gegeben, weil nicht feststeht, dass der Beschuldigte
dies vorgebracht hatte.