U I 14/26.
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BESCHLUSS.


Dem Antrage des Privatanklage-Vertreters auf Richtigstellung bezw.
Ergänzung des Protokolles über die in der hg. Strafsache Karl KRAUS,
vertreten durch Dr. Oskar Samek gegen Dr. Fritz Kaufmann wegen § 30 P.G., am 28.I.1926
stattgefundene Hauptverhandlung wird in der Richtung folgegeben,
1.) dass der Beschuldigte Dr. Kaufmann angeführt hat, er könne wohl
nicht beweisen, dass Herr Kraus jenem Dr. Rosenberg eine Vollmacht ge
geben habe, wohl aber wolle er beweisen, dass sich Dr. Rosenberg auf
eine Vollmacht des Herrn Karl Kraus berufen habe. Zur Erbringung die
ses Beweises beantragte er die Vernehmung des Dr. Miksa Rosenberg und
des Geza Bekeffy. Auf die Einwendung des Klageanwaltes, dass dieser
Beweisantrag nicht zuzulassen sei, weil nach der eigenen Behauptung
des Beschuldigten ein Zusammenhang zwischen Kraus und dem, was Dr.Rosenberg getan haben soll, gar nicht hergestellt wäre, erwiderte der
Beschuldigte, er wolle mit Hilfe des Dr. Rosenberg einen Zusammenhang
herstellen.
2.) dass nicht der Beschuldigte, sondern der Privatanklagevertreter
den Antrag stellte, Anfrage an die Staatsanwaltschaft, an das Landesgericht und an die Stadthauptmannschaft darüber zu richten, ob einem
dieser Aemter bekannt sei, dass jemand auf unlauterem Wege versuch
te, gegen Emerich Bekessy lautende Akten in die Hand zu kommen, insb.
ob diesbezüglich eine Anzeige erstattet worden sei, strafgerichtliche
Aktionen eingeleitet wurden und ob bekannt sei, dass diese Aktenbe
schaffung im Auftrage des Privatanklägers erfolgte und dass der Be-schuldigte sich diesem Antrage angeschlossen hat.


Hingegen wird dem Antrage des Privatanklage-Vertreters das Verhandlungsprotokoll dahin zu ergänzen, dass der Beschuldigte behauptet
hätte, Dr. Miksa Rosenberg sei wegen Veruntreuung diszipliniert wor
den, keine Folge gegeben, weil nicht feststeht, dass der Beschuldigte
dies vorgebracht hatte.


Wien, am 12.3.1926.
Wien, am 12/3 1926
[Unterschrift]


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