Abschrift.


In Sachen des Schriftstellers Karl Kraus, Wien,
gegen den Schriftsteller Anton Kuh, Berlin, ging mir eine
vorläufige Benachrichtigung darüber zu, dass eine Pfändung
gegen Herrn Anton Kuh, den Betrag von M. 377.84 betreffend,
bevorsteht.


Ich teile Ihnen zur Weitergabe an den Rechtsanwalt
Dr. Katz, dessen Adresse nicht ersichtlich ist, mit, dass Herr
Anton Kuh keinerlei wie immer geartete Forderungen an mich
hat. Der Vortrag Anton Kuh, der am Sonntag im Deutschen KünstlerTheater stattfindet, ist nicht mit Herrn Kuh, sondern mit
einem anderen Veranstalter abgeschlossen. Herr Kuh hat an mich
keinerlei Ansprüche. Ich bedauere daher, von der Pfändungs
benachrichtigung keine Kenntnis nehmen zu können.


A. Herrn Ra. Dr. Katz
Berlin
zur Kenntnisnahme übersandt.


Berlin, den 30.10.32
Ringe, Obergerichtsvollzieher


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