Abschrift.
In Sachen des Schriftstellers
Karl Kraus, Wien,
gegen den Schriftsteller Anton Kuh, Berlin, ging mir eine
vorläufige Benachrichtigung darüber zu, dass eine Pfändung
gegen Herrn Anton Kuh, den Betrag von M. 377.84 betreffend,
bevorsteht.
Ich teile Ihnen zur Weitergabe
an den Rechtsanwalt
Dr. Katz, dessen
Adresse nicht ersichtlich ist, mit, dass Herr
Anton Kuh keinerlei wie immer geartete Forderungen an mich
hat. Der Vortrag Anton Kuh, der am
Sonntag im Deutschen KünstlerTheater
stattfindet, ist nicht mit Herrn Kuh, sondern mit
einem anderen Veranstalter
abgeschlossen. Herr
Kuh hat an mich
keinerlei Ansprüche. Ich
bedauere daher, von der Pfändungs
benachrichtigung keine
Kenntnis nehmen zu können.
A. Herrn Ra. Dr. Katz
Berlin
zur Kenntnisnahme übersandt.