Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Sache Kuh habe ich nachträglich in Erfahrung ge
bracht, dass der Kontrahent, der an Stelle von Kuh mit dem
Künstler-Theater abgeschlossen hat und infolgedessen auch den
Vorlesungsertrag ausgezahlt erhalten hat, ein Herr Hofrat
Hugo Bryk, Berlin, Unter den Linden, ist, der als Freund von
Kuh und sehr vermögend gilt.


Ich bin mir noch nicht schlüssig geworden, ob es empfehlens
werter ist, gegen Bryk die Anfechtungsklage auf Rückerstattung
des Betrages wegen absichtlicher Gläubigerbenachteiligung zu
erheben, oder abzuwarten bis Kuh seinen nächsten Vortrag hält.
Die Anfechtungsklage könnte daran scheitern, dass B. einen Eid
dahin leistet, von einer Benachteiligungsabsicht des K. nichts
gewusst zu haben. Andererseits nehme ich an, dass K. nichts
davon ahnt, dass mit die Person des B. bekannt worden ist. Man
hätte also im Wiederholungsfalle vielleicht mehr Glück.


Ich wäre Ihnen dankbar, Ihre Meinung hierüber zu hören.


Mit herzlichen Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener Katz


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