Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Sache Kuh habe ich nachträglich in Erfahrung ge
bracht, dass der Kontrahent,
der an Stelle von Kuh mit dem
Künstler-Theater abgeschlossen hat und infolgedessen
auch den
Vorlesungsertrag
ausgezahlt erhalten hat, ein Herr Hofrat
Hugo Bryk, Berlin, Unter den Linden, ist, der als
Freund von
Kuh und sehr vermögend gilt.
Ich bin mir noch nicht
schlüssig geworden, ob es empfehlens
werter ist, gegen Bryk die Anfechtungsklage auf Rückerstattung
des Betrages wegen
absichtlicher Gläubigerbenachteiligung zu
erheben, oder abzuwarten bis
Kuh seinen nächsten Vortrag hält.
Die Anfechtungsklage könnte
daran scheitern, dass B. einen Eid
dahin leistet, von einer
Benachteiligungsabsicht des K. nichts
gewusst zu haben.
Andererseits nehme ich an, dass K. nichts
davon ahnt, dass mit die
Person des B. bekannt worden ist. Man
hätte also im
Wiederholungsfalle vielleicht mehr Glück.
Ich wäre Ihnen dankbar, Ihre
Meinung hierüber zu hören.
Mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
Katz