Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 3. November l.J. hat sich mit
meinem vom gleichen Tage
gekreuzt. Ich glaube, dass Herr Hofrat
Hugo Bryk sich nicht abhalten lassen wird, den Eid zu
leisten
und dass daher
die Anfechtungsklage gegen ihn wenig Aussicht
auf Erfolg hat. Vielleicht
verbessert sich aber diese Aussicht
nach Einleitung des
Verfahrens gegen Kuh, wenn dieses nach deut
schem Rechte
möglich ist, da Kuh ja unbedingt darüber
befragt
werden muss, was
ihn veranlasst hat, Herrn Hofrat Bryk als
Gläubiger
dazwischenzuschieben. Wie mir mitgeteilt wurde, ist
Herr Hofrat Bryk Konzertagent und es ist natürlich
wahrscheinlich,
dass er
sich auf den Standpunkt stellen würde, er sei in dieser
Eigenschaft als
Forderungsberechtigter aufgetreten. Es ist aber
nicht üblich, dass
Konzertagenten eine andere als eine Vermitt
lertätigkeit besorgen, so
dass schon aus dem aussergewöhnlichen
Vorgang, dass Hofrat Bryk als Gläubiger vorgeschoben wird,
die
Benachteiligungsabsicht des Kuh klar
hervorgeht.
Ich erwarte also Ihre
Aufklärung in juristischer
Beziehung über diesen Sachverhalt und werde dann meine weiteren
Entschlüsse fassen.
Ich zeichne mit herzlichen
Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer Hochachtung