Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 3. November l.J. hat sich mit
meinem vom gleichen Tage gekreuzt. Ich glaube, dass Herr Hofrat
Hugo Bryk sich nicht abhalten lassen wird, den Eid zu leisten
und dass daher die Anfechtungsklage gegen ihn wenig Aussicht
auf Erfolg hat. Vielleicht verbessert sich aber diese Aussicht
nach Einleitung des Verfahrens gegen Kuh, wenn dieses nach deut
schem Rechte möglich ist, da Kuh ja unbedingt darüber befragt
werden muss, was ihn veranlasst hat, Herrn Hofrat Bryk als
Gläubiger dazwischenzuschieben. Wie mir mitgeteilt wurde, ist
Herr Hofrat Bryk Konzertagent und es ist natürlich wahrscheinlich,
dass er sich auf den Standpunkt stellen würde, er sei in dieser
Eigenschaft als Forderungsberechtigter aufgetreten. Es ist aber
nicht üblich, dass Konzertagenten eine andere als eine Vermitt
lertätigkeit besorgen, so dass schon aus dem aussergewöhnlichen
Vorgang, dass Hofrat Bryk als Gläubiger vorgeschoben wird, die
Benachteiligungsabsicht des Kuh klar hervorgeht.


Ich erwarte also Ihre Aufklärung in juristischer
Beziehung über diesen Sachverhalt und werde dann meine weiteren
Entschlüsse fassen.


Ich zeichne mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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