Linzer Tages-Post, 14.11.1926Der Affe Zarathustras(Kraus contra Kuh)


Auf Grund der in beiliegender Vollmacht ausge
wiesenen Ermächtigung verlange ich im Namen des Herrn KarlKraus die Berichtigung folgender, in der Nr. 263 der„Tages-Post“ vom 14. November 1926 in dem Artikel „Krauskontra Kuh“ mitgeteilten Tatsachen.


Sie schreiben: „Schon vor etwa zwei Jahren kam es
zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, als Kuh in einem
Vortrage den Fackelkraus mit den ‚Narren Zarathustras‘ ver
glich. Karl Kraus, der Federgewaltige, flüchtete nun abermals in
den Schutz der Gerichte – literarisch also das Eingeständnis
des Unterliegens.“


Die in diesem Artikel behaupteten Tatsachen sind unwahr.
Wahr ist vielmehr, dass es vor etwa zwei Jahren zu keiner ge
richtlichen Auseinandersetzung kam. Wahr ist, dass Kraus nicht
abermals „in den Schutz der Gerichte flüchtete.“ Wahr ist, dass
der Vortrag am 25. November 1925, also vor einem Jahre gehalten
wurde und dass die gerichtliche Aburteilung infolge Verschleppung
durch den Angeklagten erst jetzt erfolgte. Wahr ist, dass vorher
eine Aburteilung desselben Angeklagten nicht wegen eines Vortrages, sondern wegen einer Beschimpfung in der Presse und zwar
vor einigen Monaten erfolgt ist.


rekommandiert,
m. Rückschein.
1 Vollmacht, um deren Rücksendung mittels des
beigeschlossenen Kuverts gebeten wird.


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