Auf Grund der in beiliegender
Vollmacht ausge
wiesenen Ermächtigung verlange ich im Namen des Herrn KarlKraus die Berichtigung folgender, in der Nr. 263 der„Tages-Post“ vom 14. November 1926 in dem Artikel „Krauskontra Kuh“ mitgeteilten
Tatsachen.
Sie schreiben: „Schon vor etwa
zwei Jahren kam es
zu einer
gerichtlichen Auseinandersetzung, als Kuh in
einem
Vortrage den Fackelkraus mit den ‚Narren
Zarathustras‘ ver
glich. Karl Kraus, der
Federgewaltige, flüchtete nun abermals in
den Schutz der Gerichte –
literarisch also das Eingeständnis
des Unterliegens.“
Die in diesem Artikel behaupteten Tatsachen sind
unwahr.
Wahr ist
vielmehr, dass es vor etwa zwei Jahren zu keiner ge
richtlichen
Auseinandersetzung kam. Wahr ist, dass Kraus nicht
abermals „in den Schutz
der Gerichte flüchtete.“ Wahr ist, dass
der Vortrag am 25. November 1925, also vor einem
Jahre gehalten
wurde und dass
die gerichtliche Aburteilung infolge Verschleppung
durch den Angeklagten erst jetzt erfolgte. Wahr ist, dass vorher
eine Aburteilung
desselben Angeklagten nicht wegen eines Vortrages,
sondern wegen einer Beschimpfung in der Presse und zwar
vor einigen Monaten erfolgt
ist.
rekommandiert,
m. Rückschein.
1 Vollmacht, um deren Rücksendung
mittels des
beigeschlossenen
Kuverts gebeten wird.