Sehr geehrter Herr College,
in Sachen Kraus gegen
Kerr habe
ich Ihr gfl. Schreiben vom 28. v.M.
erhalten.
Eine Vollmacht des Herrn Kraus befindet
sich bei meinen Akten.
Ich
brauche aber zwei Exempare der Nummer des „Berl. Tageblatts“,
in der der zu inkriminierende Artikel veröffentlicht ist.
Ferner fehlt mir die genaue
Adresse des Herrn Kraus, die ja in der
Klageschrift bezeichnet werden muss.
Was die Möglichkeit einer
Widerklage des Kerr anlangt, so vermag
ich nur zu wiederholen, was
ich als reine juristische Ansicht bereits
dargelegt habe.
Mit kollegialem Gruss
Ihr
Victor Fraenkl