Rundfrage über Karl Kraus


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich übersende Ihnen ein zweites Exem
plar von der „Rundfrage über Karl Kraus“.


Ich bin viel zu wenig über deutsches
Recht unterrichtet, um nach dem Gesetzestext selbst beurteilen zu
können, ob Herr Kerr damit Erfolg haben wird, wenn er den § 193St.G. für sich in Anspruch nimmt. Herr Kraus lässt Sie daher durch
mich bitten, ihm Ihre Ansicht über die Berechtigung der Inanspruch
nahme dieses § mitzuteilen.


Mit ergebener kollegialer
Hochachtung


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rekommandiert


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