Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich übersende Ihnen ein
zweites Exem
plar
von der „Rundfrage über Karl
Kraus“.
Ich bin viel zu wenig über
deutsches
Recht
unterrichtet, um nach dem Gesetzestext selbst beurteilen zu
können, ob Herr Kerr damit
Erfolg haben wird, wenn er den § 193St.G. für sich in
Anspruch nimmt. Herr Kraus lässt Sie daher durch
mich bitten, ihm Ihre
Ansicht über die Berechtigung der Inanspruch
nahme dieses § mitzuteilen.
Mit ergebener kollegialer
Hochachtung
1 Beilage
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