Sehr geehrter Herr von Radecki!
Herr Kraus lässt Ihnen für Ihren Bericht
über die Verhandlung vom 2.
Feber bestens danken.
Ich möchte Sie um einige
Aufklärungen
resp. Ergänzungen
dieses Berichtes bitten. Hat der Richter den
Vergleich
angeregt oder ging die Anregung lediglich vom gegnerischen
Anwalt aus? Hat der gegnerische Anwalt das
Wort
„Literatengezänke“ gebraucht oder nur sinngemäss eine solche
Ansicht ausgesprochen? Hat Justizrat Fraenkel (Ihre Bezeich
nung Lewy ist wahrscheinlich ein
Irrtum) auch von „Literaten
gezänke“ gesprochen?
lch zeichne,
mit besten Grüssen
Ihr