Sehr geehrter Herr von Radecki!


Herr Kraus lässt Ihnen für Ihren Bericht
über die Verhandlung vom 2. Feber bestens danken.


Ich möchte Sie um einige Aufklärungen
resp. Ergänzungen dieses Berichtes bitten. Hat der Richter den
Vergleich angeregt oder ging die Anregung lediglich vom gegnerischen Anwalt aus? Hat der gegnerische Anwalt das Wort
„Literatengezänke“ gebraucht oder nur sinngemäss eine solche
Ansicht ausgesprochen? Hat Justizrat Fraenkel (Ihre Bezeich
nung Lewy ist wahrscheinlich ein Irrtum) auch von „Literaten
gezänke“ gesprochen?


lch zeichne,
mit besten Grüssen
Ihr


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