Sehr verehrter Herr Kraus,
vielen Dank für Ihren
liebenswürdigen Sonntagsan
ruf, der sich mit meinem
eingehenden Rechtsgutachten an
Herrn Kollegen Samek gekreuzt hat. Meiner Frau
geht es bedeutend besser, sodaß
sie wieder mitarbeiten
kann. Das
Fehlen dieser Kraft hat mich aber in den Arbei
ten etwas zurückgebracht. Ich
bitte daher mein tagelan
ges Schweigen freundlichst zu
entschuldigen. Die Beru
fungsfristen laufen noch nicht ab. Im Termin vom 7. De
zember werde ich nicht
verhandeln, wenn Ihnen bis dahin
nicht die Klage
zugestellt, bezw. wenn die Einlassungs
frist nicht gewahrt ist.
In Sachen Zech kann ich leider, wie ich soeben fest-
gestellt habe, nicht
dienen. Meines Erinnerns ist der
Nachweis des Plagiats durch
Gegenüberstellungen in EgonJacobsohns „Filmhölle“ und in Stefan Großmauls „Tagebuch“
geführt.
Leider besitze ich die betreffenden Exemplare
aber nicht mehr.
Wann erscheint das nächste
Heft der „Fackel“?
Drucken Sie Kerr-Gedichte ab? Für diesen Fall bitte ich
die Vorschriften über
Kleinzitate freundlichst zu be
achten. Spaßig wäre auch
eine Würdigung des Kerr mit Ge
dichten in Form einer
literargeschichtlichen Untersuchung.
Der Plan, Kerrs Werk kostenlos zu verbreiten, halte
ich unbedingt für durchführbar.
Man kann Ihnen auch nichts
anhaben, da Sie ja mit der Sache nichts zu tun haben, und
Kerr den Nachweis führen muß, daß Sie mit den Attentätern
gemeinsame Sache gemacht haben.
Sie können und müssen ja
abschwören, diesen Druck veranlaßt bezw. veranstaltet zu
haben. Wenn ich richtig
unterrichtet bin, wird der Druck
von dritter Seite, nämlich von einem meiner Klienten,
wahrscheinlich unternommen
werden. Unter Berufung auf
das
Anwaltsgeheimnis darf ich allerdings weder Ihnen noch
irgend einem Gericht sagen, wer
der Herausgeber der Kerr-
Gedichte ist.
Ihren baldigen Nachrichten
und Weisungen sehe ich
mit
Interesse entgegen, danke Ihnen nochmals für Ihren
tetefonischen Anruf, der
mich sehr erfreut hat, und bin
mit den allerbesten Grüßen
Ihnen ganz ergeben
Dr. Laserstein