Das Tage-BuchFilmhölleDie Fackel


Sehr verehrter Herr Kraus,


vielen Dank für Ihren liebenswürdigen Sonntagsan
ruf, der sich mit meinem eingehenden Rechtsgutachten an
Herrn Kollegen Samek gekreuzt hat. Meiner Frau
geht es bedeutend besser, sodaß sie wieder mitarbeiten
kann. Das Fehlen dieser Kraft hat mich aber in den Arbei
ten etwas zurückgebracht. Ich bitte daher mein tagelan
ges Schweigen freundlichst zu entschuldigen. Die Beru
fungsfristen laufen noch nicht ab. Im Termin vom 7. De
zember werde ich nicht verhandeln, wenn Ihnen bis dahin
nicht die Klage zugestellt, bezw. wenn die Einlassungs
frist nicht gewahrt ist.


In Sachen Zech kann ich leider, wie ich soeben fest-
gestellt habe, nicht dienen. Meines Erinnerns ist der
Nachweis des Plagiats durch Gegenüberstellungen in EgonJacobsohnsFilmhölle“ und in Stefan GroßmaulsTagebuch
geführt. Leider besitze ich die betreffenden Exemplare
aber nicht mehr.


Wann erscheint das nächste Heft der „Fackel“?
Drucken Sie Kerr-Gedichte ab? Für diesen Fall bitte ich
die Vorschriften über Kleinzitate freundlichst zu be
achten. Spaßig wäre auch eine Würdigung des Kerr mit Ge
dichten in Form einer literargeschichtlichen Untersuchung.


Der Plan, Kerrs Werk kostenlos zu verbreiten, halte
ich unbedingt für durchführbar. Man kann Ihnen auch nichts
anhaben, da Sie ja mit der Sache nichts zu tun haben, und
Kerr den Nachweis führen muß, daß Sie mit den Attentätern
gemeinsame Sache gemacht haben. Sie können und müssen ja
abschwören, diesen Druck veranlaßt bezw. veranstaltet zu
haben. Wenn ich richtig unterrichtet bin, wird der Druck
von dritter Seite, nämlich von einem meiner Klienten,
wahrscheinlich unternommen werden. Unter Berufung auf
das Anwaltsgeheimnis darf ich allerdings weder Ihnen noch
irgend einem Gericht sagen, wer der Herausgeber der Kerr-
Gedichte ist.


Ihren baldigen Nachrichten und Weisungen sehe ich
mit Interesse entgegen, danke Ihnen nochmals für Ihren
tetefonischen Anruf, der mich sehr erfreut hat, und bin
mit den allerbesten Grüßen


Ihnen ganz ergeben
Dr. Laserstein