Unkorrigierte Abschrift
zur. gefl. Kenntnisnahme
übersandt.
Berlin, den 1. März 1929
An das
Landgericht I
Berlin
In Sachen
Kerr ./. Kraus
– 38.0.400/28 –
melde ich mich als Vertreter
des Beklagten.
Ich werde beantragen:
Die Klage kostenpflichtig
und vorläufig
vollstreckbar
abzuweisen; notfalls dem
Beklagten Vollstreckungsschutz zu ge
währen.
Zur Begründung nehme ich auf
meinen
Schriftsatz in Sachen Kerr ./. Kraus – 38.
Q.164/28 Bezug, dessen Inhalt ich
zum Vortrag
in dieser Sache
mache.
Ausserdem trage ich noch
folgendes vor:
Das Gericht stützt sein Urteil im
einstweiligen
Verfügungsverfahren auch
darauf, daß der Beklagte in dem inkrimi
nierten Heft
der Fackel bereits Gedichte
des Klägers veröffentlicht hat. Dies ist
aber, nicht wie in einem
öffentlichen Vor
trag der Schriftsteller Wolfgang Bardach
erklärt hat, durchaus im
Einverständnis
und sogar
auf Verlangen des Klägers gesche
hen.
Beweis: Zeugnis des Wolfgang Bardach,
dessen Adresse nachgereicht
wird.
Ausserdem besteht schon
deshalb nicht
die Gefahr, daß
der Beklagte die Kriegsge
dichte des Klägers, vor deren Veröffentlichung
der Kläger so große Furcht hat, gesammelt
herausgibt, weil, wie dem
Unterzeichneten
bekannt geworden ist,
ein der Pariser Sorbonne nahe
stehender Kreis bereits mit
der Veröffentlichung
einer
Gesamtausgabe der Kriegsgedichte des Klägers
beschäftigt ist; der Beklagte also doch bestimmt
kein Interesse an einer
Doppelveröffentlichung haben
kann.
Beweis: Zeugnis des NN., dessen Adresse nachge
reicht wird.
Abschrift ist niedergelegt.
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.