Die Fackel


Unkorrigierte Abschrift
zur. gefl. Kenntnisnahme übersandt.


Berlin, den 1. März 1929


An das
Landgericht I
Berlin


In Sachen
Kerr ./. Kraus
– 38.0.400/28 –


melde ich mich als Vertreter des Beklagten.


Ich werde beantragen:


Die Klage kostenpflichtig und vorläufig
vollstreckbar abzuweisen; notfalls dem
Beklagten Vollstreckungsschutz zu ge
währen.


Zur Begründung nehme ich auf meinen
Schriftsatz in Sachen Kerr ./. Kraus – 38.
Q.164/28 Bezug, dessen Inhalt ich zum Vortrag
in dieser Sache mache.


Ausserdem trage ich noch folgendes vor:


Das Gericht stützt sein Urteil im
einstweiligen Verfügungsverfahren auch
darauf, daß der Beklagte in dem inkrimi
nierten Heft der Fackel bereits Gedichte
des Klägers veröffentlicht hat. Dies ist
aber, nicht wie in einem öffentlichen Vor
trag der Schriftsteller Wolfgang Bardach
erklärt hat, durchaus im Einverständnis
und sogar auf Verlangen des Klägers gesche
hen.


Beweis: Zeugnis des Wolfgang Bardach,
dessen Adresse nachgereicht wird.


Ausserdem besteht schon deshalb nicht
die Gefahr, daß der Beklagte die Kriegsge
dichte des Klägers, vor deren Veröffentlichung
der Kläger so große Furcht hat, gesammelt
herausgibt, weil, wie dem Unterzeichneten
bekannt geworden ist, ein der Pariser Sorbonne nahe
stehender Kreis bereits mit der Veröffentlichung
einer Gesamtausgabe der Kriegsgedichte des Klägers
beschäftigt ist; der Beklagte also doch bestimmt
kein Interesse an einer Doppelveröffentlichung haben
kann.


Beweis: Zeugnis des NN., dessen Adresse nachge
reicht wird.


Abschrift ist niedergelegt.


gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.