Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit bestem Dank übersende ich Ihnen das mir
überlassene Urteil zurück. Bei Besprechung mit Herrn Kraus sind wir
beide daraufgekommen, dass eigentlich die einstweilige Verfügung im
Punkt a weit über die vom Gericht angenommene Drohung hinausgeht, da
ja Herr Kraus lediglich angedroht hat, (selbstverständlich lasse ich
dabei ausser acht, dass diese Drohung nicht ernstlich gemeint war)
die Kriegsgedichte des Herrn Kerr zu veröffentlichen, während Herrn
Kraus im Punkt a verboten wird, Gedichte des Herrn Kerr gewerbsmässig
zu verbreiten. Herr Kraus bittet Sie, mir mitzuteilen, ob diese
Tatsache vielleicht eine andere Einstellung zur Sache bei Ihnen
hervorruft oder ob Sie es für zweckmässig halten, wegen dieser Tat
sache irgend etwas zu unternehmen, wenn dies noch möglich ist. Ich
muss jedoch bemerken, dass die Erklärung des Herrn Kraus bereits
abgegangen ist.


Mit kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


1 Beilage.
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