Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit bestem Dank übersende
ich Ihnen das mir
überlassene
Urteil zurück. Bei Besprechung mit Herrn Kraus sind wir
beide daraufgekommen, dass
eigentlich die einstweilige Verfügung im
Punkt a weit über die vom
Gericht angenommene Drohung hinausgeht,
da
ja Herr Kraus lediglich angedroht hat,
(selbstverständlich lasse ich
dabei ausser acht, dass diese Drohung nicht ernstlich gemeint war)
die Kriegsgedichte des Herrn Kerr zu
veröffentlichen, während Herrn
Kraus im Punkt a verboten wird, Gedichte des Herrn Kerr gewerbsmässig
zu verbreiten. Herr Kraus bittet Sie, mir
mitzuteilen, ob diese
Tatsache vielleicht eine andere Einstellung zur Sache bei Ihnen
hervorruft oder ob Sie es
für zweckmässig halten, wegen dieser Tat
sache irgend etwas zu
unternehmen, wenn dies noch möglich ist. Ich
muss jedoch bemerken, dass
die Erklärung des Herrn Kraus bereits
abgegangen ist.
Mit kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
1 Beilage.
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