G.Z. U I 70/27
An das
Strafbezirksgericht I
in
WIEN.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII. Hintere
Zollamtstrasse Nr. 3
durch:
Beschuldigter: Emil Schifter, verantwortlicher
Schriftleiter der Zeitung „Der Volkskampf“
in Wien III. Apostelgasse Nr. 29
wegen § 30 Pr.G.
1 fach
ANTRAG
auf Kostenbestimmung gegen
den mithaftenden Zeitungsheraus
geber Josef Müller, Wien III. Apostelgasse Nr. 39.
Im Urteil des Strafbezirksgerichtes I
vom 2. Juni 1927, Geschäftszahl
U I 70/27/15 wurde die
Mithaftung
des Herausgebers des „Volkskampf“ JosefMüller für die Kosten des Strafverfahrens ausge
sprochen. Gegen den
verantwortlichen Redakteur EmilSchifter wurde auch ein Kostenbestimmungsbe
schluss vom 11.11.1928 erlassen.
Das Exekutionsgericht
hat jedoch die Einleitung der
Exekution auf Grund des
Urteiles und dieses
Kostenbestimmungsbeschlusses abge
wiesen mit der Begründung, dass
der Kostenbestimmungs
beschluss auch gegen den Mithaftenden erlassen werden müsse
Ich beantrage daher die Erlassung
eines
KOSTENBESTIMMUNGSBESCHLUSSES
auch gegen den mithaftenden Josef Müller auf Grund
des nachfolgenden Kostenverzeichnisses.
Kostenverzeichnis.
7./2.
1927