Volkskampf


G.Z. U I 70/27


An das
Strafbezirksgericht I
in WIEN.


Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII. Hintere Zollamtstrasse Nr. 3
durch:


Beschuldigter: Emil Schifter, verantwortlicher
Schriftleiter der Zeitung „Der Volkskampf
in Wien III. Apostelgasse Nr. 29


wegen § 30 Pr.G.


1 fach


ANTRAG
auf Kostenbestimmung gegen den mithaftenden Zeitungsheraus
geber Josef Müller, Wien III. Apostelgasse Nr. 39.


Im Urteil des Strafbezirksgerichtes I
vom 2. Juni 1927, Geschäftszahl U I 70/27/15 wurde die
Mithaftung des Herausgebers des „VolkskampfJosefMüller für die Kosten des Strafverfahrens ausge
sprochen. Gegen den verantwortlichen Redakteur EmilSchifter wurde auch ein Kostenbestimmungsbe
schluss vom 11.11.1928 erlassen. Das Exekutionsgericht
hat jedoch die Einleitung der Exekution auf Grund des
Urteiles und dieses Kostenbestimmungsbeschlusses abge
wiesen mit der Begründung, dass der Kostenbestimmungs
beschluss auch gegen den Mithaftenden erlassen werden müsse
Ich beantrage daher die Erlassung eines
KOSTENBESTIMMUNGSBESCHLUSSES
auch gegen den mithaftenden Josef Müller auf Grund
des nachfolgenden Kostenverzeichnisses.


Karl Kraus.


Kostenverzeichnis.
7./2. 1927