Die Fackel


Sie haben dem Verlag der Fackel einen
für Herrn Kraus bestimmten Brief übergeben und als er sich
zur Uebergabe an Herrn Kraus nicht als geeignet erwies, sowohl
mündlich als auch schriftlich den Brief zurückverlangt. Bei der
mündlichen Vorsprache sogar betont, dass Sie ihn nunmehr auf
anderen Wegen Herrn Kraus zukommen lassen würden. Das Fräuleinim Verlag hat vollständig auftragsgemäss gehandelt, als sie den
Brief weder Herrn Kraus übergab noch zurückstellte. Ich glaube,
es dürfte doch genügen, dass Herr Kraus auf jedem Heft der Fackel
ausdrücklich darauf hinweist, dass die Zusendung von Manuskripten
unerwünscht und zwecklos ist.


In Vertretung des Herrn Karl Kraus
muss ich daher Ihren zweiten Brief, der sich gegen eine Beamtin
richtet, die nur ihren Auftrag erfüllt hat, auf das Entschiedenste
zurückweisen. Ihr erster Brief steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie
die Erklärung abgeben, dass Sie keine Versuche machen werden ihn
Herrn Kraus auf anderen Wegen zukommen zu lassen. Anderenfalls
musste ich den Brief zurückbehalten, der durch die Uebergabe in
das Eigentum des Verlages der Fackel übergegangen ist.


Hochachtungsvoll


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