Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige ergebenst
Empfang Ihres Briefesvom
24., eingegangen 27. März 1928. Ich habe das Stück
inzwischen nochmals eingehend gelesen und wiederholt
bestätigt gefunden, daß das
ganze Machwerk der beklagtenPartei eine
absichtliche Verdrehung des Sinnes ins Gegenteil
ist. Ich verhehle Ihnen
nicht, daß wir mit Klagen ähnlicher
Art zuweilen überraschende
Erfahrungen gemacht haben.
Wir stehen jedoch grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß
bei derartigen klaren und
nicht zu leugnenden Beleidigungen
geklagt werden soll. Daß das
Gericht das Vorliegen einer
Beleidigung in diesem Falle mit einem Schein von Berechtigung
abweisen könnte, erscheint
uns nicht möglich.
Wir haben die anliegende Klage eingereicht,
von der ich 2 Exemplare zur
gefl. Weiterleitung an HerrnKraus beilege.
Die anliegende Vollmacht bitten wir unterzeichnet
zurückzuleiten. Mir scheint der
Ihnen zur Kenntnisnahme
übersandte Artikel des Fränkischen
Kuriers fast noch
unqualifizierbarer als der Artikel des
Völkischen Beobachters.
Ich bitte zu prüfen, ob nicht
gerade gegen dieses Blatt,
dessen Artikel wie auch in anderen Fällen ganz besonders
widerwärtig sind, vorgegangen
werden sollte. Die Privat
klage müßte in diesem Falle in Nürnberg gestellt werden.
Daß ein Nürnberger Gericht diese Klage mit einem Schein von
Berechtigung abweisen könnte,
erscheint mir nicht möglich.
Für
den Fall, daß Herr
Kraus diese 2. Klage einreichen will,
lege ich Vollmacht bei.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn
Sie mir noch einige
Exemplare des
Traumstücks übersenden würden,
vielleicht 6,
da ich dem Gericht und den ev. aufzustellenden Sachver
ständigen ein Exemplar
vorlegen muß.
In koll. Hochachtung
Hirschberg
Rechtsanwalt.
4 Anl.