Eine skandalöse Erstaufführung in München. Die Verhöhnung des Soldatentodes durch den Juden Karl KrausVölkischer BeobachterTraumstück


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige ergebenst Empfang Ihres Briefesvom 24., eingegangen 27. März 1928. Ich habe das Stück
inzwischen nochmals eingehend gelesen und wiederholt
bestätigt gefunden, daß das ganze Machwerk der beklagtenPartei eine absichtliche Verdrehung des Sinnes ins Gegenteil
ist. Ich verhehle Ihnen nicht, daß wir mit Klagen ähnlicher
Art zuweilen überraschende Erfahrungen gemacht haben.
Wir stehen jedoch grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß
bei derartigen klaren und nicht zu leugnenden Beleidigungen
geklagt werden soll. Daß das Gericht das Vorliegen einer
Beleidigung in diesem Falle mit einem Schein von Berechtigung
abweisen könnte, erscheint uns nicht möglich.


Wir haben die anliegende Klage eingereicht,
von der ich 2 Exemplare zur gefl. Weiterleitung an HerrnKraus beilege.


Die anliegende Vollmacht bitten wir unterzeichnet
zurückzuleiten. Mir scheint der Ihnen zur Kenntnisnahme
übersandte Artikel des Fränkischen Kuriers fast noch
unqualifizierbarer als der Artikel des Völkischen Beobachters.
Ich bitte zu prüfen, ob nicht gerade gegen dieses Blatt,
dessen Artikel wie auch in anderen Fällen ganz besonders
widerwärtig sind, vorgegangen werden sollte. Die Privat
klage müßte in diesem Falle in Nürnberg gestellt werden.
Daß ein Nürnberger Gericht diese Klage mit einem Schein von
Berechtigung abweisen könnte, erscheint mir nicht möglich.
Für den Fall, daß Herr Kraus diese 2. Klage einreichen will,
lege ich Vollmacht bei.


Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir noch einige
Exemplare des Traumstücks übersenden würden, vielleicht 6,
da ich dem Gericht und den ev. aufzustellenden Sachver
ständigen ein Exemplar vorlegen muß.


In koll. Hochachtung
Hirschberg
Rechtsanwalt.


4 Anl.


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