Fränkischer Kurier NürnbergDie letzten Tage der MenschheitTraumstück


Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Sache gegen Völkischen Beobachter ist
das Bedenken, dass das Gericht aus den „Letzten Tagender Menschheit“ einseitige Schlüsse ziehen könnte,
meines Erachtens nicht begründet. Ich habe mir diese
Frage reiflich überlegt und hatte mich dahin entschieden,
dem Gericht bei der Vorlage diejenigen Stellen zu be
zeichnen, auf die Bezug genommen wird. Wenn Herr Kraus
aber Bedenken hat, so besteht ja gewiss kein Einwand
dagegen, mit der Vorlage bei Gericht zunächst einmal
zuzuwarten, bis die Entscheidung über die Eröffnung des
Hauptverfahrens vorliegt. In der Hauptverhandlung würde
ich unbedingt auf das frühere Werk Bezug nehmen, da jede
Missdeutung gerade dadurch ausgeschlossen wird.


Die Klage gegen den Fränkischen Kurier habe ich
eingereicht. In der betreffenden Nummer ist der von mir
verklagte Oskar Franz Schardt als Verantwortlicher für
den unterhaltenden Teil, Kunst und Wissenschaft bezeichnet.
In dieser Abteilung des Blattes ist der inkriminierte
Artikel enthalten, und es ist ja auch anzunehmen,
dass der Fränkische Kurier diesen Artikel für „unterhaltend“
oder für Kunst und Wissenschaft hält. Um aber ganz
sicher zu gehen, für den Fall, dass nach Ablauf der
dreimonatlichen Strafantragsfrist (5. Juni 1928)
der Einwand gebracht werden könnte, für diesen Artikel
sei ein anderer der Verantwortliche n r zuständig, empfehle
ich, gegen den Hauptschriftleiter Wilhelm Thoms und
die Verantwortlichen für deutsche Politik, bayerische
Politik und den vermischten Teil vorsorglich Straf
antrag einzureichen. Dieser Strafantrag wird der
Gegenpartei nicht mitgeteilt, sondern bleibt beim
Gericht liegen, bis eine etwaige Privatklage nachfolgt.
Es wäre dies eine Vorsichtsmassregel, die natürlich
keine Kosten verursacht. Für den Fall, dass Sie und
Herr Kraus damit einverstanden sind, bitte ich, die
anliegende Vollmacht unterzeichnet an mich zurückge
langen zu lassen.


Im übrigen werden nunmehr die Einwendungen der
Gegenpartei und die Eröffnung des Hauptverfahrens
abzuwarten sein.


Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
Hirschberg
Rechtsanwalt.


1 Anl.


3