Sehr verehrter Herr Kraus!
Von Dr. Hirschberg erhalte ich einen Bericht,
dass der verantwortliche
Redakteur des ‚Fränkischen Kuriers‘
Schardt nach mehrstündiger Verhandlung freigesprochen
worden
ist. Er gibt mir die
Begründung seines Nürnberger Substituten
J.R. Dr. Süssheim kurz bekannt, dass die beanstandeten Stellen
allgemein gehalten seien und beim
Ausdruck „Literätchen“ die
Absicht der Beleidigung nicht nachgewiesen werden könne. Er
empfiehlt unbedingt
Berufungseinlegung und hält die Berufung
für durchaus aussichtsreich. Er
meint, dass das Gericht offen
bar der presserechtlichen
Konstruktion des Privatbeklagten, er
sei durch die Namhaftmachung des
Täters nicht mehr zur Verant
wortung zu ziehen, nicht gefolgt
sei, da es ihn sonst nur aus
presserechtlichen Erwägungen hätte freisprechen können. Ich
selbst bin auch für die Einlegung
der Berufung und werde Herrn
Dr. Hirschberg in diesem Sinne schreiben, jedoch ihn
ersuchen, die
Berufung erst am
letzten Tag der Frist einzubringen, so dass man
sie eventuell unterlassen könne,
wenn Sie selbst die Sache auf
geben wollen.
Ich erbitte mir weitere
Weisungen und
zeichne, Ihnen
beste Erholung wünschend, mit ergebensten
Grüssen
Ihr
Dr. Samek