Sehr verehrter Herr Kraus!


Von Dr. Hirschberg erhalte ich einen Bericht,
dass der verantwortliche Redakteur des ‚Fränkischen Kuriers
Schardt nach mehrstündiger Verhandlung freigesprochen worden
ist. Er gibt mir die Begründung seines Nürnberger Substituten
J.R. Dr. Süssheim kurz bekannt, dass die beanstandeten Stellen
allgemein gehalten seien und beim Ausdruck „Literätchen“ die
Absicht der Beleidigung nicht nachgewiesen werden könne. Er
empfiehlt unbedingt Berufungseinlegung und hält die Berufung
für durchaus aussichtsreich. Er meint, dass das Gericht offen
bar der presserechtlichen Konstruktion des Privatbeklagten, er
sei durch die Namhaftmachung des Täters nicht mehr zur Verant
wortung zu ziehen, nicht gefolgt sei, da es ihn sonst nur aus
presserechtlichen Erwägungen hätte freisprechen können. Ich
selbst bin auch für die Einlegung der Berufung und werde Herrn
Dr. Hirschberg in diesem Sinne schreiben, jedoch ihn ersuchen, die
Berufung erst am letzten Tag der Frist einzubringen, so dass man
sie eventuell unterlassen könne, wenn Sie selbst die Sache auf
geben wollen.


Ich erbitte mir weitere Weisungen und
zeichne, Ihnen beste Erholung wünschend, mit ergebensten
Grüssen


Ihr
Dr. Samek