Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihren Bericht vom 6. August 1928 habe ich
in der dürftigen Kürze, wie
ihn Dr. Süssheim erstattet hat, HerrnKraus weitergeben müssen, der sich aber gerade auf seiner Sommer
reise in
Deutschland befindet. Es wird für uns beide daher sehr
schwer sein eine
Entschliessung zu fassen, ob die Berufung ein
zubringen oder zu
unterlassen sei. Sie selbst werden ja auch
noch nicht ein ausführliches
Urteil in Händen haben, um zur
Rechtsansicht des Erstgerichtes Stellung
nehmen zu können. Wenn
daher
nur eine kurze Berufungsfrist zur Verfügung steht, so wird
nichts anderes übrigbleiben
als das Rechtsmittel einzulegen. Man
kann es ja immer noch
zurückziehen, wenn man genauer orientiert
ist. Wenn aber die
Rechtsmittelfrist von der Zustellung des
schriftlichen Urteiles an zu
laufen beginnt und dann genügen
Zeit zur Verfügung steht, so
bitte ich Sie, mir vorher doch eine
Abschrift des Urteiles
einzusenden. Sollte jedoch eine gegentei
lige Weisung nicht
rechtzeitig erfolgen, so bitte ich jedenfalls
Berufung einzulegen.
Ich zeichne mit bestem Dank
und vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung