Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihren Bericht vom 6. August 1928 habe ich
in der dürftigen Kürze, wie ihn Dr. Süssheim erstattet hat, HerrnKraus weitergeben müssen, der sich aber gerade auf seiner Sommer
reise in Deutschland befindet. Es wird für uns beide daher sehr
schwer sein eine Entschliessung zu fassen, ob die Berufung ein
zubringen oder zu unterlassen sei. Sie selbst werden ja auch
noch nicht ein ausführliches Urteil in Händen haben, um zur
Rechtsansicht des Erstgerichtes Stellung nehmen zu können. Wenn
daher nur eine kurze Berufungsfrist zur Verfügung steht, so wird
nichts anderes übrigbleiben als das Rechtsmittel einzulegen. Man
kann es ja immer noch zurückziehen, wenn man genauer orientiert
ist. Wenn aber die Rechtsmittelfrist von der Zustellung des
schriftlichen Urteiles an zu laufen beginnt und dann genügen
Zeit zur Verfügung steht, so bitte ich Sie, mir vorher doch eine
Abschrift des Urteiles einzusenden. Sollte jedoch eine gegentei
lige Weisung nicht rechtzeitig erfolgen, so bitte ich jedenfalls
Berufung einzulegen.


Ich zeichne mit bestem Dank und vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung


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